Spitzenausgleich: Geld zurück für energieintensive Handwerksbetriebe

Im November 2012 hat der Bundestag die Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Damit sind ab 2013 Steuererleichterungen für Unternehmen an alternative Maßnahmen zur Energieeffizienz gekoppelt. Mit Inkrafttreten der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) Anfang August 2013 ist nun geregelt, welche Vorgehensweisen zum Nachweis solcher Energieeffizienzsysteme möglich sind. Interessant ist die SpaEfV für all die Unternehmen, die bereits in den Vorjahren von den Ausgleichregelungen profitiert haben. Zur überschlägigen Berechnung möglicher Erstattungsbeträge kann der sog. Quick Check unter www.energiesteuer.de eingesetzt werden.

Für Handwerksunternehmen, die dem produzierenden Gewerbe zugehören und die eine Mitarbeiterzahl von 250 Beschäftigten bzw. einen Jahresumsatz von 50 Mio. € nicht überschreiten, existiert gemäß § 3, 2. der SpaEfV, ein vereinfachtes System der Nachweisführung (genannt vertikaler Ansatz).

Für das Jahr 2013 genügt demnach ein Testat einer akkreditierten Stelle, welches die Einhaltung der Anforderungen der Anlage 2 der SpaEfV belegt. Zum Beispiel bietet ZDH-ZERT(Zertifizierungsgesellschaft des Deutschen Handwerks) diese Testierung zu einem Komplettpreis von € 490,00 zzgl. MwSt. an.

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