Versicherungen
Versicherungsschutz für den Unternehmer und seinen Betrieb
Versicherungen für den Unternehmer:
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, es besteht die Auswahlmöglichkeit zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder aber einer privaten Krankenversicherung.
Rentenversicherung
Betriebsinhaber in zulassungspflichtigen Handwerken (betrifft Handwerke mit Meisterpflicht), die durch ihre Qualifikation die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen, unterliegen kraft Gesetzes der Rentenversicherungs-pflicht. Von dieser kann man auf Antrag befreit werden, sofern für 18 Jahre (216 Monate) Pflichtbeitragszahlungen nachgewiesen werden können.
Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
Versichert Mitarbeiter und Unternehmer gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie gegen die Folgen von Berufskrankheiten. In einigen Branchen gibt es eine persönliche Pflichtmitgliedschaft des Unternehmers. Die Beiträge richten sich nach Gefahrenklassen sowie Lohnsummen. Einzelheiten sind bei der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft zu erfragen.
Weitere Hinweise für die sinnvolle und im Schadensfall wirksame Absicherung finden Sie unter folgendem Link (Broschüre Versicherungen im Handwerk)
Versicherungen für den Betrieb:
Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden, die der Unternehmer oder seine Arbeitnehmer im Rahmen des Geschäftsbetriebs anderen zufügen und wehrt gleichzeitig unberechtigte Ansprüche gegen den Unternehmer ab.
Betriebsinhaltsversicherung
Versichert Schäden am Betriebsinventar durch Feuer-, Wasser-, Einbruchdiebstahl-, Sturm- und Hagel.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Dient der Absicherung von Vermögensschäden, die durch „Zwangspausen“, wie z.B. Feuerschäden, im Betriebsablauf entstehen. Versichert sind bis zur vollen Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes die laufenden Kosten wie z.B. Löhne, Gehälter, Pacht, Zinsen etc.