4 tage Woche
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Welche Fragen stellen sich im Zusammenhang mit der 4-Tage-Woche?4-Tage-Woche

Immer mehr Handwerksbetriebe überlegen, ob in ihren betrieblichen Abläufen die Einführung einer Vier-Tage Woche für ihre Mitarbeiter möglich wäre.

Doch was gilt für Auszubildende und welches Modell

 -Vier Tage arbeiten bei gleichbleibender Wochenarbeitszeit,

- Vier Tage arbeiten bei reduzierter Wochenarbeitszeit und angepasstem Lohn,

- Vier Tage arbeiten bei reduzierter Wochenarbeitszeit, aber gleichbleibendem Lohn.

 soll umgesetzt werden?

Bei tarifgebundenen Unternehmen muss der Betrieb zunächst prüfen, ob tarifvertragliche Regelungen eine solche Vereinbarung möglicherweise untersagen.



Darf der Arbeitgeber von sich aus eine 4-Tage-Woche einführen?

Der Betrieb hat die Möglichkeit, die Vier-Tage-Woche bei gleichbleibender Wochenarbeitszeit auszuprobieren und an vier zusammenhängenden Tagen pro Woche zu arbeiten. Dies geht auch ohne feste Vereinbarung im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes.

Das bewusste „Ausprobieren“ hält Ihnen den Weg zurück zur 5-Tage-Woche offen. Komplizierter wird es, wenn die 4-Tage-Woche verbindlich und unbefristet festgelegt wird.

Meist dürfte der Entscheidungsspielraum jedoch recht beschränkt sein, in vielen Fällen ist eine bestimmte Verteilung der Arbeitszeit arbeitsvertraglich geregelt. Änderungen sind daher ebenfalls nur einvernehmlich oder per Änderungskündigung möglich.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich, eine Reduzierung der Arbeitstage gemeinsam mit dem Arbeitnehmer auszuhandeln und konkret zu fixieren. Das gilt erst recht, wenn gleichzeitig die Arbeitszeit und auch das Gehalt sinken sollen.

In Betrieben mit einem Betriebsrat entfällt die Freiheit der einfachen Anordnung. Wer einen Betriebsrat hat, muss Änderungen der Verteilung der Arbeitszeit mit dem Betriebsrat besprechen und eine Betriebsvereinbarung abschließen.

 

Was gilt für Auszubildenden?

Auch bei Auszubildenden ist eine Vier-Tage-Woche möglich. Wie lange Auszubildende täglich arbeiten dürfen, hängt davon ab, ob sie jugendlich oder volljährig sind. Volljährige Auszubildende dürfen maximal 10 Stunden täglich arbeiten, bei strikter Einhaltung einer Vier-Tage-Woche sind es maximal 40 Stunden wöchentlich.

Bei Jugendlichen darf die Arbeitszeit von acht Stunden täglich und wöchentlich 40 Stunden nicht überschritten werden. Sollte an einem Wochentag die Arbeitszeit auf weniger als 8 Stunden verkürzt werden – das wäre bei einem freien Wochentag der Fall – kann an den anderen Wochentagen eine Arbeitszeit von 8,5 Stunden vereinbart werden. Bei einer täglichen Regelarbeitszeit von 8,5 Stunden würde sich demnach bei einer 4-Tage-Woche eine Ausbildungszeit von maximal 34 Stunden pro Woche ergeben.

Da eine 34-Stunden-Woche im Handwerk üblicherweise nicht mehr als Vollzeit anzusehen ist, würden die Regelungen zur Teilzeitausbildung (§ 27 b HwO) zur Anwendung kommen, wodurch sich unter anderem die Gesamtausbildungsdauer verlängert. Berufsschulzeiten usw. würden in der üblichen Weise darauf angerechnet. Die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen zur Teilzeitausbildung haben weiter Bestand.

Auch sind für den Fachkräftenachwuchs weitere organisatorische Herausforderungen zu regeln: Wer betreut die Auszubildenden freitags, wenn evtl. alle Mitarbeiter frei haben? Wie kommen die Auszubildenden rechtzeitig von der Baustelle weg, wenn andere Kollegen dort zehn Stunden beschäftigt sind?

 

Was gilt für Berufsschule und ÜBL?

Der zeitliche Umfang der Anwesenheitspflicht in der Berufsschule oder der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung wird nicht herabgesetzt.

 

Was gilt für Pausen?

Die Arbeit muss gemäß § 4 ArbZG durch feststehende Ruhepausen unterbrochen werden:

eine 30 Minuten-Pause gilt bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und
eine 45 Minuten-Pause gilt bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt.
Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Ein Arbeitgeber darf seine Azubis und Mitarbeiter also nicht länger als sechs Stunden hintereinander ohne Ruhepause beschäftigen.

Für Jugendliche gilt:

·        30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden,

·        60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.

Länger als viereinhalb-Stunden hintereinander dürfen Jugendliche nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

 

10-Stunden-Tage: Was ist mit Überstunden?

An einem 10-Stunden-Arbeitstag haben sie keine Möglichkeit Überstunden anzuordnen. Auch freiwillige Zeitüberschreitungen der Mitarbeitenden, die zum Beispiel noch schnell ihre Baustelle fertigmachen wollen, sind nicht gestattet. Denn zehn Arbeitsstunden täglich sind eine feste Grenze.

Bei einer auf vier Tage verteilten Arbeitszeit von 40 Stunden ist Mehrarbeit daher nur an einem weiteren Tag – zum Beispiel Freitag oder Samstag - möglich. Dabei ist aber zu beachten: Die Überstunden müssen innerhalb des vorgegebenen Zeitraums ausgeglichen werden.

 

Was ist bei Krankheit und Feiertagen?

Auch bei einer 4-Tage-Woche gilt: Krankheitstage müssen vom Mitarbeitenden nicht nachgeholt werden. Die Pflicht zur Arbeitsleistung ist eine Fixschuld, die zu einer bestimmten Zeit geschuldet wird. Ist jemand von Montag bis Donnerstag arbeitsleistungspflichtig, aber zum Beispiel am Montag wegen Krankheit verhindert, kann man nicht anordnen, die versäumte Arbeit am Freitag nachzuholen.

Auch Feiertage werden in einer 4-Tage-Woche nicht ausgeglichen. Ganz gleich, ob sie ungünstig für den Arbeitnehmer auf seinen freien Tag oder ungünstig für den Arbeitgeber auf einen Arbeitstag fielen.

Anders ist es, wenn die Verteilung der Arbeitstage flexibel gestaltet ist. Allerdings muss insbesondere die Planung dem Mitarbeiter stets rechtzeitig mitgeteilt werden.

 

Was ist beim Urlaub zu beachten?

Da sich bei einer Vier-Tage-Woche die Arbeitszeit nicht auf alle Werktage einer Woche verteilt, sollte/müsste der Urlaubsanspruch in Arbeitstage umgerechnet werden.

Beispiel: Um auf den vom Gesetzgeber festgelegten Jahresurlaub von vier Arbeitswochen zu kommen, ergibt sich bei einer 6-Tage-Woche ein Mindesturlaub von 24 Werktagen = 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche (24 WT : 6 Tage x 5 AT= 20).

Berechnung bei einer 4-Tage-Woche = 20 AT : 5 Tage x 4 Tage = 16 Urlaubstage

Dieser Mindesturlaubsanspruch bietet dann ebenfalls eine Erholungsmöglichkeit von vier Wochen.

Ergeben sich bei der Berechnung Bruchteile von Urlaubstagen, sind diese

 -sofern keine anderweitigen tariflichen Regelungen bestehen- nicht auf- oder abzurunden.

 

Durch Vereinbarungen eines Tarifvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder eines Ausbildungs- oder Arbeitsvertrages kann ein Auszubildender/Mitarbeiter jedoch in den Genuss eines weitergehenden Urlaubsanspruchs kommen.

 

Darf ich eigentlich…
… die vier Tage frei verschieben?

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber die zu arbeitenden Tage frei verschieben.

Beispiel: Ein Baustellentermin verschiebt sich; anstatt am Montag wird das Team erst ab Dienstag gebraucht. Bei entsprechendem Vorlauf kann der Arbeitgeber anordnen, dass nicht von Montag bis Donnerstag, sondern von Dienstag bis Freitag gearbeitet wird. Wie viel Vorlauf es braucht ist einzelfallabhängig. Eine grobe Orientierung könnte § 12 TzBfG zum Abrufarbeitsverhältnis liefern, der mindestens vier Tage vorschreibt.

… für verschiedene Mitarbeitende unterschiedliche Regelungen treffen?

Es dürfen keine ungerechtfertigten Ungleichbehandlungen vorgenommen werden. Arbeiten die Monteure an vier Tagen, aber das Büro an fünf Tagen, weil die Erreichbarkeit gegeben sein muss, wäre es wahrscheinlich zulässig.

Werden grundlos, nur acht von zehn vergleichbaren Mitarbeitenden die Vier-Tage-Woche gewährt, könnte die Gleichbehandlung in Frage gestellt werden.



Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die Ausbildungsberatung wenden.

Hotline: 0221 2022 155