Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können nun rückdatiert werden!

Bevor bei der Vorlage eines Attest unberechtigte Zweifel aufkommen, soll auf folgende Neuregelung hingewiesen werden: Ein ärztliches Attest eines Arbeitnehmers zum Nachweis seiner Arbeitsunfähigkeit darf nun vom ausstellenden Arzt bis zu drei Tage rückdatiert werden. Diese Änderung in der sog. Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie ist seit einigen Monaten in Kraft, aber in Arbeitgeberkreisen noch nicht ausreichend bekannt. Um zu gewährleisten, dass eine Arbeitsunfähigkeit auch für den Zeitraum einer Notfallversorgung rückwirkend bescheinigt werden kann - zum Beispiel für das Wochenende - wurde der Zeitraum der Rückdatierung auf 3 Tage verlängert.

RA'in Sabine Schönewald, 11.08.2016

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