Haushaltsplan 2019

Das Gesamtvolumen des Kammerhaushaltes für das Rechnungsjahr 2019 beträgt insgesamt 34.185.000 €. Nachfolgende Einnahmen- und Ausgabenbereiche bilden den Kammerhaushalt. Dabei ist die Kameralistik als Haushaltsstruktur gesetzlich vorgeschrieben.

Der Kammerhaushalt 2019 wurde von der Vollversammlung am 22.11.2018 beschlossen und vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW am 28.11.2018 genehmigt.

Einnahmen:

  • Mitgliedsbeiträge von ca. 33.500 Handwerksbetrieben (12,7 Mio. €)
  • Einnahmen aus den Dienstleistungen der Kammer sowie der Durchführung von praxis- und theoriebezogenen Lehrgängen in den Bildungszentren (9,5 Mio. €)
  • Vermietung von Büroflächen aus dem Eigenbestand am Standort Heumarkt (1,6 Mio. €)
  • Einnahmen von der Arbeitsverwaltung für die Durchführung verschiedener Umschulungs- und Berufsorientierungsmaßnahmen in den kammereigenen Bildungsstätten (0,36 Mio. €)
  • Zinseinnahmen und Beteiligungserträge aus dem Vermögensbestand der Kammer (0,07 Mio. €)
  • Öffentliche Förderung für laufende Maßnahmen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung im Handwerk (6,6 Mio. €)
  • Öffentliche Förderung für die Unternehmensberatung im Handwerk als kostenfreie Serviceleistung für die Mitgliedsbetriebe (0,4 Mio. €)
  • Öffentliche Zuschüsse für die Modernisierung und Umstrukturierung der Lehrwerkstätten in den kammereigenen Bildungszentren (1,1 Mio. €)
  • Entnahme aus Rücklagen zur Finanzierung der verschiedenen Baumaßnahmen sowie der Beschaffung von Maschinen und Geräten für Ausbildungs- und Unterrichtszwecke in den Bildungszentren (1,85 Mio. €)

Ausgaben:

  • Personalausgaben für die Beschäftigten der Handwerkskammer zu Köln (16,4 Mio. €)
  • Honorare und Entschädigungen für den Lehrgangs- und Prüfungsbereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Handwerk (2,4 Mio. €)
  • Ausgaben für den laufenden Geschäftsbetrieb, wie z. B. die Unterhaltung und Instandsetzung der Kammergebäude sowie Sachausgaben für die Bildungszentren und die Verwaltung (6,02 Mio. €)
  • Sach- und Materialausgaben für den Lehrgangs- und Prüfungsbereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Handwerk (1,64 Mio. €)
  • Zuschüsse für laufende Maßnahmen der beruflichen Ausbildung an die Kreishandwerkerschaften und Innungen (1,72 Mio. €)
  • Verschiedene Baumaßnahmen zur Substanz- und Werterhaltung der kammereigenen Gebäude sowie die Anschaffung von Büroeinrichtungen. Außerdem werden in den Bildungszentren fortlaufend Maschinen und Geräte für Ausbildungs- und Unterrichtszwecke benötigt. (3,8 Mio. €)
  • Beitragszahlungen an die Dachverbände DHKT, WHKT und LGH *) (0,7 Mio. €)
  • DHKT-Imagekampagne des deutschen Handwerks und Informationsveranstaltungen (0,5 Mio. €)
  • Ausgaben für den Kapitaldienst im Rahmen der Modernisierung und Substanzerhaltung der kammereigenen Liegenschaften (1,0 Mio. €)

*) DHKT = Deutscher Handwerkskammertag (Berlin) mit 53 Handwerkskammern
WHKT = Westdeutscher Handwerkskammertag (Düsseldorf) mit 7 Handwerkskammern in NRW
LGH = Landesgewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (Düsseldorf) mit 7 Handwerkskammern