Handwerker für die Energiewende qualifizieren: neues Schulungsgebäude
Handwerker für die Energiewende qualifizieren: Mit der Fertigstellung des neuen Schulungsgebäudes erweitert die Handwerkskammer ihr Angebot an Lehrgängen
Wärmepumpen, Brennstoffzelle, Holzhackschnitzelheizung, Blockheizkraftwerk: Neue Lehrgänge ab Frühsommer 2015
Weiterbildungsbilanz fürs erste Halbjahr 2014: Zahl der Lehrgangsteilnehmer stieg um mehr als sechs Prozent
Auf dem Gelände des Bildungszentrums Butzweilerhof der Handwerkskammer zu Köln wird Mitte August ein 25 Meter hoher Übungsturm aufgebaut: Wer künftig die Weiterbildung zum Servicetechniker für Windenergieanlagen absolviert, lernt auf diesem Turm das Arbeiten in luftiger Höhe. Zusätzlich entsteht das sieben Meter hohe Windmaschinenhaus mit dem Rotorkopf, dort werden die Lehrgangsteilnehmer für die Wartung und Reparatur des Rotorblatts qualifiziert. „Die Windenergiebranche sucht Fachkräfte, der Servicetechniker ist daher ein Beruf mit Zukunft“, erläutert Thomas Wagenländer, Leiter des Fortbildungszentrums Köhlstraße der Handwerkskammer.
Die Übungsanlagen für die Windkraftenergie sind ein Bestandteil des neuen Schulungsgebäudes der Handwerkskammer für barrierefreies Bauen und Wohnen und für regenerative Energien. In diesem zweistöckigen Bauwerk wird auf einer Nutzfläche von 570 Quadratmetern modernste Gebäude- und Energietechnik installiert. Inzwischen sind die Rohbauarbeiten abgeschlossen, für Mai 2015 rechnet Peter Panzer, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, mit der Fertigstellung des neuen Schulungsgebäudes. „Das macht es möglich, dass wir im nächsten Jahr eine Reihe innovativer Lehrgänge in der Gebäude- und Energietechnik anbieten“. In dieser neuen Bildungsstätte der Kammer werden Handwerker künftig in der Wärmepumpentechnik, im Umgang mit der Brennstoffzelle und dem Blockheizkraftwerk und für die Installation und Wartung einer Holzhack-schnitzelheizung qualifiziert.
„Mit unserem Schulungsgebäude eröffnen wir ein neues Kapitel in der Qualifizierung von Fachkräften für die Energiewende“, so Panzer. Seit mehr als einem Jahrzehnt bietet die Handwerkskammer Solartechniklehrgänge sowie die Weiterbildung zum Gebäudeenergieberater an. Bei diesen Lehrgängen gebe es inzwischen eine Marksättigung. Die Nachfrage nach den Solarkursen gehe auch deswegen zurück, weil die Vergütung, die der Betreiber einer Solaranlage für Stromeinspeisung ins Netz erhält, reduziert wurde, und weil die Grundlagen der Solartechnik in die reguläre Berufsausbildung integriert wurden. „Damit wir in der Region Köln-Bonn die Nummer eins in der beruflichen Weiterbildung bleiben, entwickeln wir regelmäßig neue Lehrgänge“, erläutert Panzer. Beispielsweise wird in diesem Jahr erstmals die Weiterbildung zum Passivhaushandwerker, zur Fachkraft für Wohnraumlüftung, zum Kosmetikermeister/ zur Kosmetikermeisterin starten.
Zudem bietet die Handwerkskammer seit zwei Jahren Lehrgänge in ihrer Bonner Geschäftsstelle an (unter anderem Meistervorbereitungskurse für die Teile III und IV der Meisterprüfung: Wirtschafts- und Rechtskunde sowie Berufs- und Arbeitspädagogik). Auch das Weiterbildungsangebot in der Bonner Geschäftsstelle trägt dazu bei, dass die Teilnehmerzahlen kontinuierlich steigen. Im ersten Halbjahr 2014 wurden 1.620 Lehrgangsteilnehmer erreicht, das ist ein Anstieg von mehr als sechs Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2013.
Auch bei dem bundesweiten Trend, berufliche und akademische Bildung miteinander zu verknüpfen, macht die Handwerkskammer Köln mit. So können Abiturienten beim sogenannten trialen Studium, das die Handwerkskammer gemeinsam mit der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) entwickelt hat, die Ausbildung in einem Handwerksberuf mit der Weiterbildung zum Meister und dem Bachelor-Studien-gang Handwerksmanagement kombinieren. Seit einem Jahr können zudem Handwerksmeister berufsbegleitend das Wirtschafts-ingenieur-Studium absolvieren, auch hier arbeitet die Handwerkskammer mit der FHM zusammen.
Nach Überzeugung des stellvertretenden Hauptgeschäftsführers der Kammer wird berufliche Weiterbildung wegen des demographischen Wandels und des künftigen Fachkräftebedarfs der Wirtschaft noch an Bedeutung gewinnen. Die Handwerkskammer bietet ein breites Spektrum von Lehrgängen an und berät dabei auch die an der Weiterbildung Interessierten, wie sie den Lehrgangsbesuch finanzieren können. „An der Finanzierung der Lehrgangsgebühren braucht es nicht zu scheitern“, betont Peter Panzer und verweist auf den Bildungsscheck NRW, die Bildungsprämie des Bundes, das Meister-Bafög und die Begabtenförderung Berufliche Bildung.
Wer bereits weiß, welche Weiterbildung für ihn in Frage kommt, kann sich auch unter dem Navigationspunkt Weiterbildung auf unseren Internet-Seiten informieren, dort einen für ihn geeigneten Lehrgang aussuchen und sich online anmelden. Wer noch nicht weiß, wie er beruflich vorankommen will und in dieser Frage Orientierungshilfe braucht, sollte bei Michael Brücken (Telefon 0221/ 20 22 749) einen Beratungstermin vereinbaren. Arbeitnehmer, Arbeitssuchende und Arbeitslose können kostenfrei die vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte „Beratung zur beruflichen Entwicklung“ (BBE) in Anspruch nehmen. Das BBE-Programm des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen sieht bis zu fünf Beratungstermine bei insgesamt maximal neun Stunden vor. Für diese Beratungstätigkeit wurde der Mitarbeiter der Handwerkskammer entsprechend den landesweiten Vorgaben geschult, seit März 2014 ist die Beratungsstelle der Kammer zertifiziert.
Ziel dieser „Beratung zur beruflichen Entwicklung“ ist es, „die Entscheidungskompetenz der Ratsuchenden im Hinblick auf ihre berufliche Entwicklung zu stärken, ihre berufliche Handlungskompetenz zu fördern, eine Bilanzierung der persönlichen Kompetenzen vorzunehmen sowie kurz- und langfristige Ziele für die berufliche Entwicklung zu finden“, so das NRW-Arbeits- und Sozialministerium. „Das Beratungsangebot richtet sich grundsätzlich an Personen in beruflichen Veränderungsprozessen. Angesprochen sind auch Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, mit Zeitvertrag, Befristung oder Minijob, sowie Ältere und Un- und Angelernte. Ebenfalls zum Adressatenkreis des Angebots zählen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können, oder Beschäftigte, die sich umorientieren und einen neuen Arbeitsplatz finden müssen, weil ihr jetziger Betrieb von Insolvenz bedroht ist. Darüber hinaus können Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen eine Erstberatung zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen in Anspruch nehmen.“