Handwerkerparkausweis: Handwerkskammer fordert umgehende Einigung
Weltrich: „Bezirksregierung muss schnell handeln“
Dank des Regio-Parkausweises können Handwerksbetriebe ihre Kunden besser erreichen: Gegen die Zahlung einer Jahresgebühr von 305 Euro erhält ein Kölner Handwerksbetrieb bei der Stadtverwaltung Köln den Regio-Parkausweis, mit dem er sein Firmenfahrzeug in allen Städten und Gemeinden der Region Köln-Bonn kostenlos auf gebührenpflichtigen Stellplätzen parken kann. Der im Umland von Köln ansässige Betrieb kann bei seiner Kommunalverwaltung den für die gesamte Region gültigen Parkausweis beantragen. Diese unbürokratische und mittelstandsfreundliche Regelung, die die Kommunen der Region Köln-Bonn vor zehn Jahren auf Vorschlag der Handwerkskammer untereinander vereinbart hatten, wird vom Verwaltungsgericht Düsseldorf in Frage gestellt.
Denn nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf, das sich allerdings nicht auf den Parkausweis für die Region Köln-Bonn, sondern auf eine vergleichbare Parkregelung für den Regierungsbezirk Düsseldorf bezieht, dürfen die Ordnungsbehörden einer Stadt oder Gemeinde Ausnahmen nur für ihr eigenes Gebiet ausstellen. Weder in der Straßenverkehrsordnung des Bundes noch in der Zuständigkeitsverordnung, die das Land NRW zu dieser Verordnung erlassen habe, finde sich eine Vorschrift, die es einer Kommune erlaube, eine über ihr Gebiet hinausgehende Ausnahmeerlaubnis auszustellen, so das Gericht.
Für die Handwerkskammer ist nicht akzeptabel, dass die Bezirksregierung zwar von den Kommunen im Regierungsbezirk Köln verlangt, vorerst keine neuen Regio-Parkausweise auszustellen, aber keinen Vorschlag unterbreitet, wie das vom Verwaltungsgericht Düsseldorf aufgezeigte Problem gelöst werden kann. Damit müssen Handwerker ab sofort wieder in jeder Stadt oder Gemeinde, in der sie Ausnahmen von den allgemeinen Regeln zum Parken in Anspruch nehmen möchten, jeweils einen eigenen Ausweis beantragen. Dies bedeutet für die Betriebe auch erhebliche Mehrkosten, entweder für die Ausweise oder für Parkgebühren. „Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf darf ein gutes und seit mehr als zehn Jahren in der Praxis bewährtes Beispiel für eine Verwaltungsvereinfachung nicht kippen“, betont Dr. Ortwin Weltrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln. Er fordert eine rasche Problemlösung, die die Rückkehr zum Regio-Parkausweis ermöglicht. „Unabhängig davon müssen die bisher ausgegebenen Ausweise bis zum Ende ihrer Gültigkeit in allen Kommunen weiter verwendet werden dürfen“, betont Weltrich.
Zwar besteht bei der Landesregierung die Absicht, den Kommunen die entsprechende Erlaubnis einzuräumen. Da insgesamt aber 18 Zuständigkeitsverordnungen betroffen sind, die in einem Schritt geändert werden sollen, nimmt das Gesetzgebungsverfahren hierzu längere Zeit in Anspruch.
„Das Gericht hat aber einen Ausweg aufgezeigt“ erklärt Dr. Weltrich. Die Bezirksregierung könne einen Parkausweis ausstellen, der für den gesamten Regierungsbezirk oder auch für Teile davon gilt. Dieser Weg muss nach Auffassung der Handwerkskammer umgehend eingeschlagen werden, damit die bisherige Lösung wieder angewendet werden kann. Die Handwerkskammer zu Köln ist bereit an einer praxisorientierten Lösung mitzuwirken. Wie diese aussehen kann, sollte in einer Konferenz der zuständigen Ordnungsämter im Kammerbezirk schnellstmöglich abgeklärt werden.