Handwerkerparkausweis: Neuregelung sorgt für Bürokratieabbau
Neuregelungen zum Handwerkerparkausweis sorgen für Bürokratieabbau bei Betrieben, die Leistungen vor Ort erbringen
Handwerker können ab 1. Juni 2017 mit neuem Parkausweis in ganz Nordrhein-Westfalen parken
Seit fast 20 Jahren können Handwerksunternehmen im Bezirk der Handwerkskammer zu Köln vom so genannten Handwerk- oder Regio-Parkausweis profitieren. Dieser Parkausweis ermöglichte es den Unternehmen, für eine Jahresgebühr in Höhe von 305 Euro im gesamten Kammerbezirk zu parken, ohne weitere Gebühren an die jeweiligen Kommunen entrichten zu müssen. Nun hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen eine Neuregelung erlassen, die deutlich über den bisherigen geografischen Raum hinausgeht - und damit für das Handwerk signifikante Verbesserungen bringt: "Die Handwerkskammer zu Köln war vor fast 20 Jahren Wegbereiter für den regionalen Parkausweis. Mit dem neuen, landesweit gültigen Parkausweis erreichen wir einen praktizierten Bürokratieabbau. Für viele Handwerksbetriebe, die ihre Leistungen vor Ort erbringen, bedeutet dies eine spürbare Erleichterung", sagt Dr. Ortwin Weltrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln.
Zur gleichen Gebühr können Handwerksunternehmen ab dem 1. Juni 2017 einen Parkausweis beantragen, der für den gesamten Regierungsbezirk Köln gilt. Grundsätzlich kann der Handwerkerparkausweis auf maximal fünf Fahrzeuge übertragen werden. Jedoch darf ihn nur jeweils ein Fahrzeug aktiv in der Parkfläche nutzen. Sollen mehrere Fahrzeuge gleichzeitig vor Ort parken, benötigt das Unternehmen weitere Parkausweise. Für jeden ergänzenden Parkausweis sind dann jedoch nur noch 153 Euro fällig. Alternativ können die Betriebe für 350 Euro nun auch einen Parkausweis beantragen, der für ganz NRW gilt. Auch hier kann der Anspruch übertragen werden. Für jedes weitere Fahrzeug, das zeitgleich vor Ort parkt, braucht es einen weiteren Parkausweis, der dann 175 Euro kostet.
Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe, die regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebs durchführen und dazu spezielle Service- und Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres, beziehungsweise umfangreiches Material transportieren müssen. Der neue Parkausweis berechtigt während der Durchführung von Handwerkerdiensten und handwerklichen Dienstleistungen unter anderem zum Parken im eingeschränkten Haltverbot. Zudem darf man an Parkuhren und Parkscheinautomaten parken, ohne weitere Gebühren entrichten oder die Parkhöchstdauer beachten zu müssen. Darüber hinaus darf mit dem Parkausweis in Bereichen mit Parkscheibenpflicht geparkt werden, ohne dass es einer Parkscheibe bedarf oder die Höchstparkdauer beachtet werden müsste.
Der neue Parkausweis kann ab Anfang Juni bei der für sie zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Bei einigen wenigen Kommunen kann es allerdings noch zu geringfügigen zeitlichen Verzögerungen kommen.
Weitere Informationen zur Neuregelung des Handwerkerparkausweises
Ansprechpartner bei der Handwerkskammer zu Köln ist Hauptabteilungsleiter Ulrich Fesser, Telefon 0221/2022-293, E-Mail fesser@hwk-koeln.de.