Handwerkskammer fordert mittelstandsorientierte Stadtverwaltung
Positionspapier der Handwerkskammer zu Köln mit 10 Kernforderungen an den Kölner Stadtrat
Die Handwerkskammer zu Köln sieht Handlungsbedarf bei der Kölner Stadtverwaltung. Kurze Zahlungsziele, zügige Bearbeitung von Bauanträgen und eine mittelstandsfreundliche Vergabepolitik stehen im Fokus des 10-Punkte-Positionspapiers, das die Handwerkskammer zu Köln Ende letzter Woche an Oberbürgermeister Roters und an die Mitglieder des Kölner Stadtrates adressiert hat.
„Handwerkerrechnungen müssen von der Stadt innerhalb von 15 Tagen bezahlt werden. Die Kommunen müssen bei der Zahlungsmoral eine Vorbildfunktion haben“, betont der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln, Dr. Ortwin Weltrich. Zudem seien Bauanträge zügig zu bearbeiten, schließlich gehe es bei Baumaßnahmen immer auch um Wertschöpfung in der regionalen Wirtschaft, die letztlich zu Steuereinnahmen bei der Stadt führten.
Im Zusammenhang mit städtischen Baumaßnahmen kritisiert die Handwerkskammer den Beschluss des „Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales“, von der Form der Beschränkten Ausschreibungen als Regelauschreibung Abstand zu nehmen und Baumaßnahmen ab 100.000 Euro öffentlich auszuschreiben. Damit handelt die Stadt mittelstandsfeindlich. Das regionale Handwerk ist auf öffentliche Aufträge angewiesen. Es schafft und sichert Arbeits- und Ausbildungsplätze. Bei öffentlichen Ausschreibungen besteht die große Gefahr, dass das örtliche Handwerk im Wettbewerb mit Unternehmen aus wirtschaftsschwachen Regionen nicht mehr in ausreichendem Maß an den städtischen Aufträgen partizipieren kann, zumindest nicht mehr zu auskömmlichen Preisen. Das Land NRW habe die im Rahmen des Konjunkturprogrammes II der Bundesregierung angehobenen Wertgrenzen bestätigt und trage dies weiter mit. Kommunen könnten Aufträge bis eine Million Euro beschränkt ausschreiben. Diese Wertgrenze müsse die Stadt im Sinne einer mittelstandsfreundlichen Vergabepraxis ausschöpfen.
Mittelstandsfeindlich sind nach Ansicht der Handwerkskammer auch Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP). Bauprojekte, die als ÖPP ausgeführt werden, haben zur Folge, dass die Handwerksbetriebe allenfalls als Subunternehmer des „Privaten Partners“ – eines Generalunternehmers – zum Zuge kommen. Die Konditionen, zu denen die Handwerksbetriebe dann ihre Leistungen erbringen, sind dann oft nicht auskömmlich. Genau das befürchtet Weltrich bei „ÖPP-Schulen“. Die Stadt Köln beabsichtigt die Sanierung der Schulen Georg-Büchner-Gymnasium, Martin-Luther-King-Hauptschule, Realschulen Fürstenberg- und Lassallestraße und Grundschule Wilhelm-Schreiber-Straße in Form einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft. „Das geht vollständig an den Belangen der regionalen mittelständischen Bauwirtschaft und damit an unseren Handwerksbetrieben vorbei. Es gibt nur wenige große Bauunternehmen in Deutschland, die Projekte dieser Größenordnung im Rahmen einer ÖPP durchführen. Für die Stadt gibt es keine rechtliche Handhabe diesen Unternehmen vorzuschreiben, das örtliche Handwerk bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen. Die Leistungen werden dann oftmals von Unternehmen mit weit entfernt liegenden Betriebsstandorten erbracht“, mahnt Weltrich, „die Stadt muss zumindest drei der fünf Schulen im Fachlosverfahren vergeben.“
Eine weitere Kernforderung des Handwerks widmet sich dem Verkehr. Aus der Sicht der Handwerkskammer zu Köln müssen seitens der Stadt alle Maßnahmen zur Verstetigung des Verkehrsflusses getroffen werden. In erster Linie bedeute dies die Einrichtung umwelt-/netzsensitiver Ampelschaltungen und ein entsprechendes gesamtstädtisches Verkehrsmanagement. „Vor dem Hintergrund der in den nächsten Jahren kontinuierlich abzuarbeitenden Brückensanierungen und -neubauten und den Baustellen auf dem restlichen kommunalen Straßennetz müssen Regelungen zur Umweltzone im Zusammenhang mit der jeweiligen Baumaßnahme individuell bewertet werden“, fordert Dr. Ortwin Weltrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln. Kritisch sieht er auch das Verkehrskonzept der Stadt. „Der Rückbau von Hauptverkehrsadern, wie zum Beispiel der Nord-Süd-Fahrt, wird zu weiteren Verkehrsbehinderungen führen. Stauzeiten kosten unseren Unternehmen jetzt schon rund 10.000 Euro pro Jahr und Betrieb“, betont der Chef der Handwerkskammer.
Beim Klimaschutz erwartet die Handwerkskammer von der Stadt eine Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Die Stadt Köln brauche eine qualitativ hochwertige Energieberatung und ein Förderprogramm, damit die Sanierungsquote spürbar gesteigert werden könne. Die energetische Gebäudesanierung und der Austausch alter Heizungsanlagen tragen auch zur Senkung der Stickoxide und damit zur Verbesserung der Luftqualität bei. „Es ist ein Fehler, dass der Oberbürgermeister das Zentrum für Energieeffizienz (ZEFF) ablehnt. Damit ist Köln die einzige Gebietskörperschaft im Bezirk der Handwerkskammer zu Köln ohne ein Energieberatungszentrum“, kritisiert Wel-trich. Handlungsbedarf sieht die Kammer auch noch bei weiteren Politikfeldern, so zum Beispiel bei der Haushalts- und bei der Gewerbeflächenpolitik.