Sridharan: Bonn hebt Wertgrenze bei beschränkten Ausschreibungen auf 250.000 € an
Oberbürgermeister Sridharan: Stadtrat hat Anhebung der Wertgrenze bei beschränkten Ausschreibungen auf 250.000 Euro beschlossen
Handwerkspräsident Wollseifer und Kreishandwerksmeister Radermacher rufen Unternehmen in der Region zu verstärkter Beteiligung an städtischen Ausschreibungen auf
Seit langem haben die Handwerkskammer zu Köln und die Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg die Stadt Bonn zu einer mittelstandsfreundlicheren Vergabepolitik aufgefordert. Das Land Nordrhein-Westfalen ermöglicht es den Kommunen, bei der Vergabe von Bauleistungen bis zu einer Wertgrenze von einer Millionen Euro beschränkt auszuschreiben. Davon war die bisherige Vergaberegelung der Stadt Bonn weit entfernt, denn bei Vergaben des Städtischen Gebäudemanagements galt eine Obergrenze für beschränkte Ausschreibungen von nur 50.000 Euro, bei Bauaufträgen der Stadtverwaltung von 100.000 Euro.
Im Juli hat der Bonner Stadtrat die Anhebung der Wertgrenzen bei beschränkten Ausschreibungen auf 250.000 Euro beschlossen. Dies gilt gleichermaßen für Vergaben der Kernverwaltung und des Gebäudemanagements, und zwar probeweise bis zum 30. Juni 2019. Das gab Oberbürgermeister Ashok Sridharan beim gemeinsamen Pressegespräch mit Vertretern der Handwerkskammer und der Kreishandwerkerschaft bekannt.
Nach Überzeugung der Handwerksorganisationen erhöhen beschränkte Ausschreibungen die Chancen der in der Region ansässigen Unternehmen, bei der städtischen Auftragsvergabe berücksichtigt zu werden. Zudem "ist es auch im Interesse der Stadt, nur solche Unternehmen, die als zuverlässig und leistungsstark bekannt sind, zur Abgabe eines Angebots aufzufordern", erläutert Hans Peter Wollseifer, Präsident der Handwerkskammer zu Köln.
Immer wieder klagen Kommunen darüber, dass sich, gerade in Zeiten der Hochkonjunktur, zu wenige Unternehmen an Ausschreibungen beteiligen. Auch daher sei eine mittelstandsfreundliche Vergabepraxis wichtig. Die von der Stadt Bonn beschlossene Anhebung der Wertgrenze für beschränkte Ausschreibungen sei ein wichtiges Signal an die regionale Wirtschaft, so Wollseifer. Gemeinsam mit Kreishandwerksmeister Thomas Radermacher appellierte er an die Bau- und Ausbauunternehmen im Wirtschaftsraum Bonn/Rhein-Sieg, sich verstärkt an städtischen Ausschreibungen zu beteiligen. Um bei beschränkten Ausschreibungen zur Angebotsabgabe aufgefordert zu werden, sollten sich Unternehmen in den Bieterlisten der Stadt Bonn registrieren lassen.
Impulse für die regionale Wirtschaft erhofft sich das Handwerk auch von der Einführung einer mittelstandsorientierten Stadtverwaltung. Die Handwerkskammer und die Kreishandwerkerschaft rufen daher die Stadt Bonn dazu auf, sich als "Mittelstandsfreundliche Kommunalverwaltung" zertifizieren zu lassen, entsprechend den 14 Kriterien der RAL-Gütegemeinschaft. "Das führt nicht nur zu schlankeren Strukturen, sondern verbessert und beschleunigt die Verwaltungsverfahren", betont Dr. Ortwin Weltrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer. Zwei der 14 Kriterien sind für die Handwerksunternehmen besonders wichtig. So sieht das Konzept für die mittelstandsfreundliche Kommunalverwaltung vor, dass Bauanträge innerhalb von 40 Arbeitstagen genehmigt werden. Ein weiteres Kriterium ist das Zahlungsziel zur Begleichung von Handwerkerrechnungen. Hier gibt das RAL-Gütesiegel 15 Arbeitstage vor.