Ab 13. Juni 2014 neue Regeln für Verträge mit Verbrauchern beachten!

Nach zahlreichen gesetzlichen Neuregelungen in den letzten Jahren zum Schutz der Verbraucher wie u.a. das Telemediengesetz und die Dienstleistungs-Informations-pflichten-Verordnung heißt es nun ab Mitte Juni für einen erheblich größeren Kreis von Unternehmern neue und weitergehende Regeln zu beachten, wenn es um Verträge mit Verbrauchern geht. Zu diesem Zeitpunkt tritt nämlich das sog. „Gesetz zur Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie (VRRL)“ in Kraft, was auf eine EU-Richtlinie, die sog. Verbraucherrechterichtlinie aus November 2011 zurückgeht und von allen EU- Ländern zwingend bis zu diesem Termin in nationales Recht umzusetzen ist. Ziel dieser Richtlinie ist es, durch Zusammenführung und Überarbeitung von verbraucherschützenden Regelungen eine Angleichung des Rechts in den einzelnen Mitgliedsstaaten und damit ein höheres flächendeckendes Verbraucherschutzniveau im gesamten Bereich des Binnenmarktes zu erreichen.

Im Kern geht es um eine umfassende Neuregelung des Fernabsatzrechts und des Rechts der Haustürgeschäfte, die künftig „außerhalb von Geschäftsräumen geschlos-sene Verträge“ (AGV) heißen werden. Darüber hinaus sieht die Richtlinie neben grundlegenden Änderungen des Widerrufsrechtes und besonderen, erweiterten Informationspflichten für die genannten Vertriebsformen auch neue allgemeine Informationspflichten vor, die unabhängig von der Vertriebsform für alle Verbraucherverträge gelten.
Von den neuen Regeln insbesondere zum Widerruf sowie den erweiterten Informationspflichten, sind auch viele Handwerksbetriebe je nach Ort und Situation des Vertragsschlusses betroffen. Es ist daher auch enorm wichtig, sich zumindest im Kern die neuen Pflichten im Rahmen von Verträgen mit Verbrauchern einmal vor Augen zu führen, um sich dann auf die neuen Informationspflichten entsprechend vorbereiten zu können.
Obwohl es den Vertretern des Handwerks im Zuge des parlamentarischen Abstimmungsverfahrens bereits im Zusammenhang mit der Richtlinie gelungen war, Kompromisse durch Ausnahmeregelungen für bestimmte alltägliche Geschäfte und Geschäftsabläufe im Handwerk zu erzielen, verbleibt es leider bei einer recht komplexen und schwer durchschaubaren Neuregelung mit erhöhtem Bürokratieaufwand und nicht zuletzt bei einem nicht unerheblichen finanziellen Risiko bei Missachtung der verbraucherschützenden Informations- und Belehrungspflichten.

Zum Einstieg gibt es für unsere Mitgliedsbetriebe weitergehende Informationen im Überblick mit Mustertexten für die neuen Informations- und Widerrufsbelehrungspflichten oder telefonisch unter: RAin Sabine Schönewald, Tel.: 0221/ 2022-210 oder -330.