AdobeStock_329678223
kasto - stock.adobe.com

Handwerkerinnen und Handwerker leisten jeden Tag Außergewöhnliches. Zu gegebenen Anlässen führt die Handwerkskammer zu Köln deshalb verschiedene Ehrungen durch. Bitte sprechen Sie uns mit etwas Vorlauf an, wenn bei Ihnen ein Meister-, Geschäfts- oder Arbeitsjubiläum ansteht.Urkunden, Jubiläen, Ehrungen

Meisterjubiläum

Das Meisterjubiläum ist ein besonderer Meilenstein in der persönlichen beruflichen Laufbahn vieler Handwerkerinnen und Handwerker. Die ausgestellte Urkunde ist Ausdruck handwerklicher Fachkompetenz und der damit verbundenen langjährigen professionellen Erfahrung. Folgende Urkunden sieht die Handwerkskammer zu Köln anlässlich von Meisterjubiläen vor:

  • Silberner Meisterbrief fürs 25-jährige Meisterjubiläum
  • Goldener Meisterbrief fürs 50-jährige Meisterjubiläum
  • Diamantener Meisterbrief fürs 60-jährige Meisterjubiläum

Urkunden zum Meisterjubiläum werden an diejenigen Meisterinnen und Meister - unabhängig von ihrem aktuellen Wohnort oder beruflichen Status - ausgestellt, die ihre Prüfung vor der Handwerkskammer zu Köln abgelegt haben. Inhaber/-innen oder Geschäftsführer/-innen von Unternehmen in unserem Kammerbezirk, die ihre Prüfung jedoch vor einer anderen Kammer abgelegt haben, wenden sich bitte zunächst an diese Kammer. Sehen die Statuten dieser Handwerkskammer Ihre Auszeichnung jedoch nicht vor, stellen wir die Urkunde zu Ihrem Meisterjubiläum gerne ersatzweise aus.

 Antrag auf Ausstellung einer Urkunde zum Meisterjubiläum

Ansprechpartnerin
Ursula Reichelt
Telefon 0221 2022-356
E-Mail ursula.reichelt@hwk-koeln.de

Handwerkskammer zu Köln
MeisterCampus
Köhlstraße 8
50827 Köln

 

Geschäftsjubiläum

Anlässlich eines 25., 50. und 75. Geschäftsjubiläums - sowie jeweils nach weiteren 25 Jahren - verleiht die Handwerkskammer Mitgliedsbetrieben eine Bronzene Ehrenplakette, verbunden mit einer Urkunde sowie einer Ehrennadel. Mit dieser besonderen Ehrung erfahren alteingesessene Unternehmen eine verdiente Wertschätzung ihrer Leistungen. Inhaber/-innen oder Geschäftsführer/-innen unserer Mitgliedsbetriebe können sich hierzu mit etwas Vorlaufzeit an die Handwerkskammer zu Köln wenden.

Ansprechpartnerin
Stephanie Dellhofen
Telefon 0221 2022-215
E-Mail stephanie.dellhofen@hwk-koeln.de  

Handwerkskammer zu Köln
Heumarkt 12
50667 Köln



 

Arbeitsjubiläum

Die persönliche berufliche Identität und das besondere Selbstverständnis des Handwerks sorgen dafür, dass viele Handwerkerinnen und Handwerker ihr Arbeitsleben oft über Jahrzehnte im selben Unternehmen, in vielen Fällen in einem gewachsenen, fast familiären Team erleben. Diese Konsistenz zeichnet die Handwerkskammer zu Köln mit verschiedenen Ehrungen aus.

  • 25-jährige Arbeitsjubiläen zeichnet die Handwerkskammer zu Köln mit einer Ehrenurkunde aus.
  • Für 40-jährige bzw. 50-jährige Arbeitsjubiläen verleiht die Handwerkskammer zu Köln eine Bronzene Ehrenplakette, verbunden mit einer entsprechenden Urkunde sowie einer Ehrennadel.

Eine entsprechende Auszeichnung kann durch den Betrieb bzw. den Arbeitgebenden bei der Handwerkskammer zu Köln beantragt werden.

Ansprechpartnerin
Stephanie Dellhofen
Telefon 0221 2022-215
E-Mail stephanie.dellhofen@hwk-koeln.de  

Handwerkskammer zu Köln
Heumarkt 12
50667 Köln

 

Besondere Verdienste

Darüber hinaus verleiht die Handwerkskammer zu Köln spezielle Auszeichnungen für Menschen, die sich in besonderer Weise fürs regionale Handwerk verdient gemacht haben.   

Anlässe für Ehrenurkunde
  • Beendigung verdienstvoller Tätigkeit für die Handwerkskammer (Sachverständiger, Lehrbeauftragter, Mitglied eines Prüfungsausschusses und des Berufsbildungsausschusses) nach mindestens 10jähriger Tätigkeit
  • Geburtstage von Ehrenamtsträgern (50, 60, 65, 70, 75, 80 usw.) bei mindestens fünfjähriger Amtszeit
  • besonders gute Ausbildungsleistungen über viele Jahre und bei einer größeren Zahl von Ausbildungsverhältnissen
Anlässe für Bronze-Ehrenplakette
  • Ausscheiden aus einem Ehrenamt nach verdienstvoller Tätigkeit (Vollversammlungsmitglied nach mindestens fünfjähriger Amtszeit)
  • Dienstjubiläen von Geschäftsführern der Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaften und Innungen
Anlässe für Silberne Ehrenmedaille
  • Ausscheiden aus einem Ehrenamt nach langjähriger, verdienstvoller Tätigkeit (Obermeister, Kreishandwerksmeister, Kammer-Vorstandsmitglied)
  • Ausscheiden aus der Vollversammlung nach mindestens zwei Wahlperioden
  • bei gegebenen Anlässen verdienter Persönlichkeiten innerhalb und außerhalb des Handwerks und für die Wahrnehmung von Funktionen, die mit einer langjährigen Ehrenamtstätigkeit vergleichbar sind (z. B. politische Mandate)
  • als Höherstufung gegenüber den bereits verliehenen Ehrungen
Anlässe für Goldene Münze

Überragende Leistung über lange Zeit, bei hoher Verantwortung im Ehrenamt, Hauptamt und in vergleichbaren Positionen. Die Auszeichnung kann auch Organisationen verliehen werden und Personen außerhalb des Kammerbezirks. Sie kann Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verliehen werden, denen sich die Kammer besonders verpflichtet fühlt.

Ernennung zum Ehrenmeister

Für herausragende Verdienste im Handwerk wird der Titel "Ehrenmeister der Handwerkskammer zu Köln" verliehen. Er wird an die zur Handwerkskammer gehörenden selbstständigen Handwerker/-innen und Inhaber/-innen handwerksähnlicher Betriebe, Gesellinnen und Gesellen sowie andere Arbeitnehmende mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung vergeben. Noch amtierende Ehrenamtsträger/-innen werden nicht ausgezeichnet. In Ausnahmefällen kann die Ehrung auch Persönlichkeiten, die nicht zum vorbezeichneten Personenkreis zählen, sich aber in hervorragender Weise um das Handwerk verdient gemacht haben, verliehen werden.

Verleihung des Ehrenringes

Für überragende Verdienste im Handwerk wird an Persönlichkeiten aus der Handwerksorganisation oder aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft der "Ehrenring der Handwerkskammer zu Köln" verliehen. Der Ehrenring wird an höchstens zehn lebende Personen vergeben.

Ernennung zum Ehrenpräsidenten / Ehrenvizepräsidenten

Der Titel "Ehrenpräsident/Ehrenvizepräsident der Handwerkskammer zu Köln" kann auf Beschluss der Vollversammlung an ausscheidende Amtsträger verliehen werden, sofern eine längere Amtszeit als Präsident/Vizepräsident ausgeübt wurde und hervorragende Verdienste um das Handwerk und seine Einbettung in Staat und Gesellschaft erworben wurden. Der Beschluss der Vollversammlung erfolgt mit Dreiviertelmehrheit.