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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen - kurz Anerkennungsgesetz - gibt Ihnen die Möglichkeit, die Gleichwertigkeit Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit einer aktuellen deutschen Berufsqualifikation überprüfen zu lassen. Neben Ihren Ausbildungsnachweisen können dabei auch Ihre im In- und Ausland erworbenen Berufserfahrungen und sonstigen Befähigungsnachweise mitberücksichtigt werden.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Kammerbezirk Köln haben oder künftig dort in einem Handwerksberuf arbeiten möchten, stehen wir für die Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihres Berufsabschlusses gerne zur Verfügung.

Sollte es sich bei Ihrer Berufsqualifikation nicht um einen handwerklichen Beruf handeln, können Sie unter http://www.anerkennung-in-Deutschland.de die für Sie zuständige Stelle finden.



Verfahrensablauf

Zum Start des Verfahrens stellen Sie einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung. Das ausfüllbare Antragsformular finden Sie auf der rechten Seite unter Downloads. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Corona-Situation aktuell nur eine elektronische oder postalische Antragstellung möglich ist.

Neben dem Antrag selbst benötigen wir eine Reihe weiterer Unterlagen von Ihnen, welche Sie unserer Checkliste hier entnehmen können. Bitte beachten Sie, dass Ihre Übersetzungen von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher angefertigt sein müssen.

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen überprüfen wir, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und dem deutschen Berufsabschluss bestehen. Wenn keine wesentlichen Unterschiede festgestellt werden, erhalten Sie einen Bescheid über die volle Gleichwertigkeit.

Bitte beachten Sie, dass die ausländische Qualifikation nur in wenigen Fällen vollständig mit dem deutschen Beruf oder dem deutschen Fortbildungsprofil übereinstimmt. Die meisten Anerkennungsverfahren enden daher mit einem Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit. In einem zweiten Schritt können die fehlenden Qualifikationen dann in einer Nachqualifizierung ausgeglichen werden.

Das Anerkennungsverfahren ist gebührenpflichtig und kostet - unabhängig vom Ergebnis - zwischen 100,00 € und 600,00 €. Es besteht die Möglichkeit der finanziellen Förderung des Anerkennungsverfahrens über den sogenannten Anerkennungszuschuss.

Für weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens und zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen klicken Sie bitte hier oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf.



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Bettina Funke

Heumarkt 12

50667 Köln

Tel. +49 221 - 2022 273

anerkennung--at--hwk-koeln.de

Portrait-Weinand ZygToGrafie

Andrea Weinand

Heumarkt 12

50667 Köln

Tel. +49 221 - 2022 296

anerkennung--at--hwk-koeln.de