Abfrage zur Erhebung im Baugewerbe ist kein Fake
Heutzutage muss jeder Gewerbetreibende auf der Hut sein, wenn bei ihm Daten oder Erklärungen eingefordert werden, da sich leider immer wieder vermeintlich als Behördenträger mit staatlichem Auftrag Tätige als unseriöse Anbieter nutzloser Leistungen entpuppen. Regelmäßig gibt es hierzu leider neue Warnmeldungen, über die auch wir an dieser Stelle immer wieder berichten. Trotz aller Vorsicht sollte jedoch nicht alles, was an behördlich anmutenden Schreiben und Aufforderungen eingeht, dem Müll zugeführt werden. Seriös und verpflichtend ist beispielsweise die Erhebung des Statistischen Bundesamtes im Ausbaugewerbe. Diese dient zur kurzfristigen Beurteilung der konjunkturellen Lage des Baumarktes. Diejenigen, die vom Statistischen Bundesamt angeschrieben und zur Auskunft bestimmter Daten aufgefordert werden, sollten die erfragten Informationen abgeben und grds. entsprechend der Vorgaben auf dem zur Verfügung gestellten Wege des Online-Verfahrens beantworten. Hierzu besteht nämlich eine Verpflichtung, die Meldung zu übermitteln; diese ergibt sich aus gesetzlichen Regelungen (§ 9 ABS. 1 ProdGewStatG i.V. m. 11a BStaG).
Bei Zweifeln zu eingehenden Schreiben dieser Art ist die Kammer behilflich (Tel.: 0221/2022-210).
RA'in Sabine Schönewald, 08.12.2016