Achtung: Kein Vertrauensschutz durch Betriebsprüfung!

Immer wieder tragen uns Mitglieder vor, dass es  teilweise sogar nach mehreren beanstandungsfreien  Betriebsprüfungen über einige Jahre durch die Rentenversicherung plötzlich zu Feststellungen von Beitragspflichten zu Tatbeständen kommt, die zuvor - trotz unveränderter Umstände - nie beanstandet wurden. Diese Situation ist leider kein Einzelfall und stellt die Betroffenen meistens vor größere (finanzielle) Probleme. Oft liegt deshalb der Gedanke nahe, sich auf Vertrauensschutz zu berufen; doch leider zieht dieses Argument in den meisten Fällen  nicht. Unter Berufung auf die entsprechende Rechtslage weisen die Sozialversicherungsträger dieses Argument grundsätzlich  zurück. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung durch das Bundessozialgericht (BSG) (Urteil v. 30.10.2013 – B 12 AL 2/11) soll ein Arbeitgeber auch nach einer Betriebsprüfung nicht darauf vertrauen dürfen, dass es für die Prüfungszeiträume zu keinen Nachberechnungen kommt. Betriebsprüfungen haben nach Ansicht des Gerichts im Interesse der Versicherungsträger den Zweck, die Beiträge zu den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung zu sichern; eine über diese Kontrollfunktion hinausgehende Bedeutung komme den Betriebsprüfungen jedoch nicht zu. Insbesondere würden die Betriebsprüfungen nicht den Schutz des Arbeitgebers als Beitragsschuldner bezwecken und ihm Vertrauensschutz bzw. ein Beanstandungsschutz für Sachverhalte geben, die bei der Prüfung nicht entdeckt oder nicht beanstandet werden. Vertrauensschutz gibt es nach Ansicht des BSG nur in den Fällen, in denen ein rechtsverbindlicher Verwaltungsakt (Bescheid) zu konkreten Sachverhalten ergangen ist.

Alle, die für bestimmte Sachverhalte hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht Sicherheit  haben wollen, sollten deshalb eine verbindliche Statusfeststellung durch den Sozialversicherungsträger in Betracht ziehen, die zumindest für die Dauer von 5 Jahren hinsichtlich der getroffenen Feststellungen tatsächlich  Vertrauensschutz gibt.



RA'in Sabine Schönewald, 18.04.2017

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