Ansprechpartner Handwerksrolle

Ihre Ansprechpartner:



Bonn, Rhein-Sieg-Kreis (linksrheinisch)
  Frau Wittrien

Rhein-Sieg-Kreis (rechtsrheinisch - außer Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth)
  Frau Wittrien

Oberbergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis: Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth
  Frau Togba

Rheinisch-Bergischer-Kreis
  Frau Kümpel

Rhein-Erft-Kreis (außer Wesseling und Brühl)
  Frau Klos

Leverkusen, Köln: 50765, 50769
  Frau Sisko

Köln: 51061, 51063, 51065, 51067, 51069, 51107, 51109
  Frau  Khwaja

Köln: 50670, 50672, 50674, 50677, 50733, 50735, 50737, 50739, 50767, 50823, 50825, 50827, 50829, 50931, 50933
  Herr Windheuser

Wesseling und Brühl, Köln: 50858, 50859, 50935, 50937, 50939, 50967, 50968, 50969, 50996, 50997, 50999, 51143, 51145, 51147
  Frau Güldenberg

Köln: 50667, 50668, 50676, 50678, 50679, 51103, 51105, 51149
  Frau Mainzer





Betriebsleitung + Qualifikation

Eine Eintragung in die Handwerksrolle ist von personenbezogenen Zulassungsvoraussetzungen abhängig. Um eine Eintragung für die in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführten Handwerke zu erhalten, ist u.a. nachzuweisen, dass der Betrieb über einen geeigneten handwerklich-fachlichen Betriebsleiter verfügt, der eine Qualifikation nach § 7 der Handwerksordnung vorweisen kann. In der Anlage A stehen die „meisterpflichtigen“ Handwerke (die Liste finden Sie hier) . Hierfür benötigt man z.B. eine Meister- oder eine Ingenieurprüfung, einen Master-Abschluss etc.

Ohne besondere Qualifikation darf man hingegen die in der Anlage B aufgeführten Gewerbe ausüben (Liste Anlage B) .



Änderung Betriebsleiter

Der in der Handwerksrolle vermerkte Betriebsleiter bildet die Grundlage einer bestehenden Eintragung eines Betriebes (gilt nur für Anlage A ). Über einen Wechsel des Betriebsleiters bzw. dessen kurzfristiges Ausscheiden ist die Handwerkskammer bitte daher umgehend in Kenntnis zu setzen (§ 16 Abs. 2 HwO). Hierfür genügt eine kurze formlose Mitteilung an den zuständigen Ansprechpartner .

Wir stehen auch gerne für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung, falls Sie sich vorab über einen Betriebsleiterwechsel oder eine Zusatzeintragungen informieren möchten.



Adressänderung oder Kontaktdatenänderung

Über eine Veränderung Ihres Betriebssitzes setzen Sie uns bitte umgehend in Kenntnis. Hierfür genügt eine kurze formlose Mitteilung an den zuständigen Ansprechpartner.

Bitte beachten Sie, sich ebenfalls mit der Gewerbemeldestelle der für Ihren Betriebssitz zuständigen Gemeinde in Verbindung zu setzen. Dort ist bei Wechsel des Betriebssitzes zumindest eine Gewerbeummeldung vorzunehmen, falls der Umzug innerhalb derselben Gemeinde erfolgt. Bei Verlegung des Betriebssitzes in eine andere Gemeinde informieren Sie sich über die erforderliche Gewerbeab- und -anmeldung.



Einstellung des Betriebes

Soweit Sie Ihren Betrieb einstellen, entfällt die Verpflichtung, eine entsprechende Eintragung bei der Handwerkskammer zu Köln aufrecht zu erhalten. Um die Löschung der für Ihren Betrieb bestehenden Eintragung zu beantragen, genügt eine entsprechende formlose Mitteilung, der Sie bitte Ihre Handwerkskarte und die Bestätigung über eine vorgenommene Gewerbeabmeldung als Anlage beifügen und an den entsprechenden Ansprechpartner richten.

Bitte beachten Sie, dass für den Löschungszeitpunkt der vollständige Eingang Ihrer Unterlagen bei uns maßgeblich ist. Die bloße Abmeldung bei der Gewerbemeldestelle genügt nicht.



Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen

Für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen (§§ 7a, 7b, 8 und 9 HwO) sind zuständig: