Zertifizierte Nachrüstsysteme für bestimmte Fahrzeugtypen verfügbar
Handwerkskammer zu Köln
Zertifizierte Nachrüstsysteme für bestimmte Fahrzeugtypen verfügbar

VW fördert auch gewerbliche PKW. Zweiter Förderaufruf gestartet - jetzt Fördermittel bis Ende Februar 2020 beantragen. Anträge zur Nachrüstung von Diesel-Nutzfahrzeugen bis zum 29.02.2020 stellen

Zertifizierte Nachrüstsysteme für bestimmte Fahrzeugtypen sind am Markt verfügbar. Fördermittel für die Nachrüstung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen können im zweiten Förderaufruf bis zum 29. Ferbuar 2020 beantragt werden. Der zweite Förderaufruf umfasst insgesamt 100 Mio. Euro, 70 Mio. für die Nachrüstung von leichten Nutzfahrzeugen zwischen 2,8 und 3, t und 30Mio. Euro für die Nachrüstung von schweren Nutzfahrzeugen zwischen 3,5 und 7,5 t. Wer nicht nachrüstet, riskiert ein Fahrverbot.

Förderprogramm Nachrüstung für Handwerker- und Lieferfahrzeuge (M1, M2, N1, N2) ab 2,8 bis 7,5 t Gesamtgewicht mit SCR-Systemen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert die Nachrüstung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen mit einem SCR-System (selective catalytiv reduction). Durch die Nachrüstung werden die Stickoxid-Emissionen von Dieselfahrzeugen deutlich gesenkt.

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen mit Firmensitz in einer der besonders belasteten 65 Städte oder in einem der angrenzenden Landkreise oder
  • Unternehmen aus anderen Regionen mit einem jährlichen Auftragsvolumen oder Umsatz von mindestens 25 Prozent in der belasteten Stadt.
  • In beiden Fällen müssen die Handwerker- und Lieferfahrzeuge  streckenbezogen über 50 Prozent in einer der genannten Städte oder anliegenden Landkreise eingesetzt werden.

Förderhöhe

Bis zu 80 Prozent der Umrüstkosten (System und Einbaukosten) in Abhängigkeit von der zugehörigen Gewichtsklasse des nachzurüstenden Fahrzeugs

Leichte Nutzfahrzeuge (2,8 t bis max. 3,5 t Gesamtgewicht):
max. 3.000 Euro Förderung pro Fahrzeug

Schwere Nutzfahrzeuge (3,5 t bis max. 7,5 t Gesamtgewicht):
max. 4.000 Euro Förderung pro Fahrzeug

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen von Aufrufen. Die Förderung muss bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) beantragt werden.

Antragsfrist des aktuellen Aufrufs: 29. Ferbuar 2020

Die Nachrüstung darf erst nach der Bewilligung der Förderung erfolgen. Ein nachgerüstetes Fahrzeug darf erst nach Ablauf von zwei Jahren wieder veräußert werden.

Der Antrag wird über das elektronische Formularsystem „easy-online“ abgewickelt.

Es werden nur vollständige Anträge berücksichtigt.

Vorab-Beratung und Einschätzung der Antragsentwürfe sind durch die BAV auf Wunsch möglich.

Hotline: 04941/602-788
Service E-Mail: Diesel-HWNR@bav.bund.de

Die Nachrüstung muss bis spätestens 31. Dezember 2020 umgesetzt sein.

Förderanträge für leichte und schwere Nutzfahrzeuge mit weiteren Informationen und Hilfestellungen

Bewilligungen erfolgen priorisiert nach drei Stufen:

  1. Anträge aus Kommunen mit bereits bestehenden Dieselfahrverboten
  2. Anträge aus Kommunen mit einer NO2-Belastung von 45 µg/m3 oder mehr
  3. Anträge von Antragstellern, die eine Förderung für 10 und mehr Handwerker- und Lieferfahrzeugen beinhalten 

Bei Überzeichnung des aktuellen Förderaufrufs kann der nicht bewilligte Antrag bei einem weiteren Aufruf erneut eingereicht werden.

Hinweise:
Aktuell sind nur vereinzelt vom Kraftfahrtbundesamt zertifizierte Nachrüstsysteme verfügbar. Ob für das jeweilige Fahrzeug später auch ein über das Kraftfahrtbundesamt zugelassener Nachrüstsatz vorliegen wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Die Antragstellung ist jedoch unabhängig davon möglich, wenn die Kosten im Antrag geschätzt werden. Orientierungshilfe bieten die Schätzungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur: 4.000 bis 8.000 Euro pro Fahrzeug für leichte Handwerker- und Lieferfahrzeuge; 6.000 bis 12.000 Euro pro Fahrzeug bei den schweren. Im Zweifelsfall sollte die höchstmögliche Fördersumme beantragt werden. Unterstützung bei der Antragstellung leistet die Unternehmensberatung der Handwerkskammer, Ansprechpartner ist Robin Jeschall, Telefon 0221 2022-278.

VW fördert Nachrüstung gewerblicher Diesel-PKW

Folgende Bedingungen müssen für die Gewährung eines Zuschusses erfüllt sein:

  1. Die eingebaute Hardware-Nachrüstung für Fahrzeuge der Marken Volkswagen und Volkswagen Nutzfahrzeuge mit einem Euro 5-Dieselmotor, die über eine Pkw-Zulassung (Fahrzeugklasse M1) verfügen, muss vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach den entsprechenden Vorschriften nachweislich genehmigt worden sein.
  2. Zudem muss die Nachrüstlösung nachweislich dazu berechtigen, in einer der von der Bundesregierung definierten Intensivstädte einzufahren. Informationen über Anbieter von genehmigten Hardware-Nachrüstlösungen veröffentlicht das KBA auf seiner Webseite.
  3. Das Zuschuss-Angebot der Volkswagen AG richtet sich konkret an Privat- und Geschäftskunden, die ihren Erstwohnsitz in einer der von der Bundesregierung definierten Intensivstädte oder den jeweils direkt angrenzenden Landkreisen haben.
  4. Weiterhin muss das Fahrzeug schon vor dem 2. Oktober 2018 auf den Halter zugelassen gewesen sein.

Weitere Informationen zur Bezuschussung der Hardware-Nachrüstung sowie den dazugehörigen Antrag erhalten Sie im Internet auf der Internetseite www.volkswagen.de unter folgendem Link: https://www.volkswagen.de/de/besitzer-und-nutzer/wichtige-kundeninformationen/aktuelles-zur-diesel-thematik.html