Aufstiegs-BAföG
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sog. "Aufstiegs-BAföG" - begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen.
Das "Aufstiegs-BAföG" unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses. Über die Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen.
Das neue Aufstiegs-BAföG
Die Änderungen ab dem 01. August 2020 im Schnellüberblick
Mit der Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) wird ab August 2020 die finanzielle Unterstützung durch das Aufstiegs-BAföG angehoben. Die Geförderten können sich auf höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse freuen:
Aufstiegs-Bafög ALT | Aufstiegs-Bafög NEU | |
LEHRGANGSKOSTEN | ||
Vermögensunabhängig | ✔️ | ✔️ |
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis | 15.000 Euro | 15.000 Euro |
Zuschussanteil | 40 % | 50 % |
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg | 40 % | 50 % |
Bei Unternehmensgründung zusätzlicher Darlehenserlass bis zu | 66 % | 100 % |
MATERIALKOSTEN MEISTERSTÜCK | ||
Vermögensunabhängig | ✔️ | ✔️ |
Hälfte der Kosten bis zu | 2.000 Euro | 2.000 Euro |
Zuschussanteil | 40 % | 50 % |
UNTERHALT | ||
Förderung ist abhängig vom Vermögen | ✔️ | ✔️ |
Beitrag zum Lebensunterhalt | Darlehen & Zuschuss | 100 % Zuschuss |
Weitere Zuschüsse und Darlehen für Familien und Verheiratete | ||
KINDERBETREUUNGSZUSCHLAG | ||
Vermögensunabhängig | ✔️ | ✔️ |
Zuschuss für Alleinerziehende | 135 Euro pro Monat pro Kind bis 10 Jahre | 150 Euro pro Monat pro Kind bis 14 Jahre |
Weitere Informationen unter www.aufstiegs-bafoeg.de