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Bundesministerium der Finanzen

Ausbildungsprämie kommt

„Mit der beschlossenen Ausbildungsprämie erhalten kleine und mittlere Betriebe, die sich trotz Kurzarbeit oder massiver Umsatzeinbußen weiter für die Fachkräftenachwuchssicherung stark machen, eine wichtige Anerkennung. Sie ist ein Motivationssignal an diese betroffenen Ausbildungsbetriebe und soll diese dazu bewegen, trotz der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation, ihre Ausbildungsleistung aufrecht zu erhalten. 

Die Übernahmeprämie für Auszubildende aus Insolvenzbetrieben gibt jungen Menschen zudem das deutliche Signal, dass Betriebe, Sozialpartner und Staat sich für ihre berufliche Zukunft gemeinsam einsetzen werden und berufliche Ausbildung krisenfest Bestand hat.
Die verabredeten Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildungsbetriebe müssen nun zeitnah, zielgenau und bürokratiearm bei den Ausbildungsbetrieben ankommen. Wir müssen aber auch den Ausbildungsmarkt weiterhin genau beobachten. Sollten weitere Ausbildungsbetriebe in den kommenden Monaten in konjunkturelle Schwierigkeiten kommen, benötigen auch diese unsere Unterstützung.“

Stellungnahme zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ von Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) und Präsident der Handwerkskammer zu Köln.

Mit dem am 03. Juni 2020 vom Koalitionsausschuss beschlossenen Konjunkturpaket hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen und auf die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen stimulierend Einfluss zu nehmen. Mit dem am 24. Juni 2020 vom Bundeskabinett verabschiedeten Eckpunktepapier zum geplanten Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ ist im Gesamtvolumen von 500 Mio. Euro ein weiterer wichtiger Schritt auf diesem Weg gegangen worden.

Das sind die Eckpunkte des Kabinettsbeschlusses:

  • Beantragt werden können Zuschüsse in Höhe von 2.000 Euro je Ausbildungsvertrag im Ausbildungsjahr 2020/2021 von Betrieben mit bis zu 249 Beschäftigten, die von der Krise besonders betroffen sind, aber ihr bisheriges Ausbildungsniveau halten.
  • Für jeden zusätzlich geschaffenen Ausbildungsplatz sowie für die Übernahme Auszubildender pandemiebedingt insolventer Unternehmen können Betriebe, die sich in einem wirtschaftlichen Engpass befinden, weitere 3.000 Euro beantragen.
  • Auch zur Vermeidung von Kurzarbeit bei Auszubildenden können Betriebe eine Förderung beantragen. Diese soll in Höhe von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung pro Monat, in dem ein Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent im Unternehmen besteht, erfolgen.
  • Ebenso wird die Verbund- oder Auftragsausbildung für KMU unterstützt.

Weitere Infos finden Sie hier:

Eckpunkte für ein Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Infos der Bundesregierung zur Ausbildungsprämie



Hinweis:

Wann und wie die Ausbildungsprämie beantragt werden kann, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Sobald nähere Informationen vorliegen, werden wir darüber informieren.