Ratgeber AusbildungsrechtAusbildungsverordnung

In den anerkannten Ausbildungsberufen darf nur nach der bundeseinheitlichen Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf ausgebildet werden (§ 25 Abs. 2 HwO).

Die Ausbildungsordnung regelt verbindlich:

  • die Ausbildungsdauer
  • die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsinhalt)
  • den zeitlichen Ablauf der Ausbildung (Ausbildungsrahmenplan) und
  • die Prüfungsanforderungen.

Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, dem Auszubildenden die Ausbildungsordnung vor Beginn der Ausbildung kostenlos auszuhändigen (§ 2 Nr. 3 des Ausbildungsvertrages).

Die Ausbildungsordnungen finden Sie auf unserenBerufsinformationsseiten.

In denEmpfehlungen des Hauptausschusses des BBiB finden Sie weiter Infos über die Gestaltung von Ausbildungsordnungen – Ausbildungsberufsbild und Ausbildungsrahmenplan.