Ratgeber AusbildungsrechtAusbildungsverordnung
In den anerkannten Ausbildungsberufen darf nur nach der bundeseinheitlichen Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf ausgebildet werden (§ 25 Abs. 2 HwO).
Die Ausbildungsordnung regelt verbindlich:
- die Ausbildungsdauer
 - die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsinhalt)
 - den zeitlichen Ablauf der Ausbildung (Ausbildungsrahmenplan) und
 - die Prüfungsanforderungen.
 
Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, dem Auszubildenden die Ausbildungsordnung vor Beginn der Ausbildung kostenlos auszuhändigen (§ 2 Nr. 3 des Ausbildungsvertrages).
Die Ausbildungsordnungen finden Sie auf unserenBerufsinformationsseiten.