
Update 25.04.2022Ausbildungsvorbereitende Instrumente für jugendliche Flüchtlinge aus der Ukraine
Vielen Menschen, die wegen des Krieges ihre Heimat verlassen müssen, geht es in einer ersten Phase um Aufnahme und Unterbringung, bei der viele Handwerksbetriebe auch helfen (wollen).
Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) hat dazu eine Webseite erstellt. Unter www.zdh.de/ukraine-krieg/#c14377 werden relevante Inhalte zu Unterstützungsangeboten, zu Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf das Handwerk sowie Arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitische Einschätzungen zusammengefasst und permanent aktualisiert.
Schon bald wird aber auch die Frage nach Ausbildung und Beschäftigung insbesondere für jugendliche geflüchtete Ukrainer und Ukrainerinnen relevant werden. Deshalb stellen wir Ihnen auf dieser Seite unter Downloads erste Informationen zur Orientierung zur Verfügung:
Hier finden Sie Ausbildungsvorbereitende Instrumente für Jugendliche Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sowie ein
Instrumentenportfolio für Erwachsene Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Neben der Zugangsmöglichkeit müssen auch die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllt sein.
Dies muss in jedem Einzelfall durch die Beratungsfachkräfte der Agenturen für Arbeit im Vorfeld geprüft werden.
Wissenswertes über Einreise, Aufenthaltsrechtliches, Wohnraum, Schule, Ausbildung, finanzielle Unterstützung, Corona sowie wichtige Kontaktdaten.
Die FAQ werden fortlaufend aktualisiert und sind auf der Webseite abrufbar: https://www.integrationsbeauftragte.de/ukraine.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) informieren Sie über Ihre Beratungsmöglichkeiten und sagen Ihnen, wo Sie weitere Informationen und Hilfe finden. Falls Sie Fragen haben, können Sie sich auch telefonisch an die BA wenden. Unter dieser Nummer erreichen Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit, die Ukrainisch und Russisch sprechen:
Rufnummer: 0911-178 7915
Sie erreichen die Mitarbeiter der BA zu folgenden Zeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr
Die Bundesregierung stellt klar, dass ukrainische Flüchtlinge, die eine berufliche Ausbildung aufnehmen, für die gesamte Dauer der Ausbildung vor vorzeitigen aufenthaltsbeendenden Maßnahmen geschützt sind. Weitere Infos hierzu finden Sie auf der Website vom ZDH .
Informationsverbund Asyl & Migration: Schutzsuchende aus der Ukraine - https://www.asyl.net/schutzsuchende-ukraine