Barrierefreiheitspflicht für Websites: Jetzt in Kraft!

Seit dem 28. Juni 2025 gelten nun verbindlich die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. In unserem Newsletter zum Jahresbeginn hatten wir unsere Mitgliedsbetriebe bereits informiert – jetzt ein kurzes Erinnerungs-Update: 

Wer ist betroffen?

Alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen online anbieten (z. B. über eine Website oder einen Onlineshop) und mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen oder mehr als 2 Mio. Euro Jahresumsatz erzielen. Für diese Unternehmen ist die Neuregelung verpflichtend.

Was ist zu tun?

Die Website muss barrierefrei sein, d.h. die Navigation, Lesbarkeit, Kontraste, Alternativtexte und Bedienbarkeit sollten so gestaltet sein, dass Menschen mit Beeinträchtigungen wie z.B. Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen auf die digitalen Inhalte uneingeschränkt zugreifen können.

Sollten Sie von diesen Neuregelungen zur Barrierefreiheit betroffen sein, prüfen Sie ggfs. gemeinsam mit Ihrem Webdienstleister, ob Ihre Internetseite den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Tom Zygmann / zygtografie

Sabine Schönewald

Hauptabteilungsleiterin

Heumarkt 12

50667 Köln

Tel. +49 221 - 2022 210

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