Die von den Tarifvertragsparteien im Baugewerbe und im Dachdeckerhandwerk bereits Ende letzten Jahres beschlossene Abgabe zur Berufsausbildung auch für Solo-Selbständige ist jetzt Pflicht für alle Betriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich dieser Tarifverträge fallen; unabhängig davon, ob sie Arbeitnehmer beschäftigen, ausbilden oder einem Verband bzw. einer Innung angehören.Berufsausbildungsabgabe im Bau- und Dachdeckerhandwerk jetzt Pflicht für alle

Seit Inkrafttreten der Neuregelung zur Finanzierung der Berufsausbildung waren zunächst nur die Solo-Selbständigen von den neuen Abgaben betroffen, die über eine Verbands- bzw. Innungsmitgliedschaft tarifgebunden sind. Seit Bekanntgabe der sog. Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) dieser Tarifverträge am 14.Juli 2015 durch die Bundesarbeitsministerin Nahles sind die Berufsbildungsabgaben nun jedoch für alle Bau- und Dachdeckerbetriebe Pflicht.

Für die Betriebe des Baugewerbes beträgt der jährliche Mindestbeitrag 900 EUR und ist jeweils spätestens bis zum 20. November eines Jahres zu zahlen. Für das laufende Einführungsjahr 2015 wird hiervon abweichend zum 30.09.2015 ein Mindestbeitrag in Höhe von 450 EUR fällig.

Für alle Betriebe des Dachdeckerhandwerks fällt seit dem 01.07.2015 ein monatlicher Grundbetrag in Höhe von 55 EUR und damit ein jährlicher Mindestbeitrag von 660 EUR an.

Die Einführung eines Mindestbeitrages für ausnahmslos alle Betriebe im Baugewerbe und Dachdeckerhandwerk wird von den Tarifvertragsparteien damit begründet, dass auf diese Weise eine breitere und faire Beteiligung an der Finanzierung der solidarischen Berufsausbildung geschaffen würde, die letztlich entscheidender Garant für die Fachkräftesicherung in der Bauwirtschaft sei. Darüberhinaus reduziere nach Ansicht der Tarifvertragsparteien der neue, rein betriebsbezogene Mindestbeitrag bisherige Wettbewerbsverzerrungen zwischen Solo-Selbständigen und Betrieben mit eigenen Arbeitnehmern und bekämpfe die im Bauhandwerk stetig steigende Scheinselbständigkeit.

Derzeit werden die betroffenen Betriebe von der Sozialkasse der Bauwirtschaft bzw. der des Dachdeckerhandwerks mit diesbezüglichen Informationen angeschrieben; entsprechende Bescheide werden nach hier vorliegenden Informationen dann im Oktober verschickt.

Tom Zygmann / zygtografie

Sabine Schönewald

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