Bestandsschutz
Gewerbebetriebe liegen nicht immer in ausgewiesenen Gewerbe- oder Industriegebieten. Oft befinden sie sich an Standorten, für die heute aufgrund des aktuellen Baurechts oder der veränderten Bebauungsstruktur in der Umgebung keine Genehmigung mehr erteilt würde; Beispiel: Kfz -Betrieb in reinem Wohngebiet.
Der Bestandsschutz sichert den Bestand von Betrieben, die nach heutigem Planungsrecht nicht genehmigungsfähig wären. An den Bestandschutz sind Bedingungen geknüpft, deren Missachtung zur Schließung des Betriebes führen kann. Wichtige Details zum Bestandsschutz hat die Handwerkskammer zu Köln für Sie in einem Merkblatt zusammengefasst, das Sie hier herunterladen können.