Checkliste Ausbildung: 3. Während der Ausbildung

Ordnungsgemäße betriebliche Ausbildung
ÜBL / Berufsschule / Berichtshefte
Minderjähriger Auszubildender
Ausbildungsvergütung
Prüfungen
Ausbildungsende

1. Ordnungsgemäße betriebliche Ausbildung

  • Verläuft die Ausbildung entsprechend der sachlichen und zeitlichen Gliederung im Ausbildungsplan?
  • Ausbildungsrahmenplan in der Ausbildungsordnung
  • Ist Ihr Betrieb nach wie vor in der Lage, alle im Ausbildungsberufsbild verlangten Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln? (Bei Zweifeln fragen Sie die Ausbildungsberater)
  • Sind Änderungen im Ausbildungsverhältnis eingetreten, die Sie umgehend der Kammer melden müssen, z.B. Lehrling ausgeschieden, Betriebseinstellung oder -verlegung, Wechsel des benannten Ausbilders (Mitteilungsformular)

2. ÜBL / Berufsschule / Berichtshefte

  • Besucht Ihr Auszubildender die festgelegten überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen? Sie sind verpflichtet, ihn hierzu freizustellen und die dafür anfallenden Kosten zu tragen.
  • Besucht ihr Auszubildender regelmäßig die Berufsschule? Sie sind verpflichtet ihn hierzu anzuhalten und freizustellen.
  • Lassen Sie sich die Berufsschulzeugnisse und Schülerarbeiten von Ihrem Auszubildenden zeigen?
  • Informieren Sie sich in der Berufsschule und der ÜBL über den Leistungsstand Ihres Auszubildenden?
  • Geben Sie dem Auszubildenden Hilfestellung bei der Führung des Berichtsheftes?
  • Kontrollieren Sie regelmäßig (=monatlich) die Einträge? (Berichtsheftskontrolle ist nicht Sache der Berufsschule, sondern des Betriebes und Ausbilders!) Fehlende Berichtsheftsführung kann zur Nichtzulassung bei der Gesellenprüfung führen!

3. Minderjähriger Auszubildender

  • Haben Sie das Jugendarbeitsschutzgesetz im Betrieb ausgehangen, und halten Sie sich an die gesetzlichen Regelungen?
  • Hat sich Ihr Lehrling in den letzten drei Monaten vor Ablauf des 1. Ausbildungsjahres nachuntersuchen lassen und liegt Ihnen darüber eine ärztliche Bescheinigung vor? Die Bescheinigung muss der Anmeldung zur Zwischenprüfung/GP 1 beigelegt werden.
  • Haben Sie den Auszubildenden regelmäßig über mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren belehrt?

4. Ausbildungsvergütung

  • Zahlen Sie die Ausbildungsvergütung nach der derzeitigen Höhe? (Tarife oder Richtsätze ändern sich meist jährlich und sind bei der Ausbildungsberatung oder Innung/Kreishandwerkerschaft zu erfragen!)
  • Geben Sie dem Auszubildenden eine Abrechnung über Brutto- und Nettobezüge?

5. Prüfungen

  • Haben Sie den Auszubildenden auf die Zwischenprüfung oder GP 1 vorbereitet? (Übungsstücke machen lassen - Teilnahme an der Zwischenprüfung / GP 1 ist Pflicht und Zulassungsvoraussetzung für die Gesellenprüfung!)
  • Kommt für Ihren Auszubildenden aufgrund seiner guten Leistungen eine vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung in Frage?
  • Haben Sie Ihren Auszubildenden auf die Gesellen- / Abschlussprüfung vorbereitet? Die Prüfungsanforderungen stehen in der Ausbildungsordnung.
  • Haben Sie mit dem Auszubildenden - um spätere Streitigkeiten zu vermeiden - eine schriftliche Vereinbarung über die Eigentumsverhältnisse am Gesellenstück getroffen?

6. Ausbildungsende

  • Führen Sie mit Ihrem Lehrling im letzten halben Jahr der Ausbildungszeit ein Gespräch über eine mögliche Weiterbeschäftigung nach der Lehrzeit in Ihrem Betrieb. Teilen Sie ihm auch frühzeitig mit, wenn diese Möglichkeit nicht besteht.
  • Sollte der Lehrling die Gesellenprüfung nicht bestanden haben, hat er das Recht, nach § 22 Abs. 3 BBiG auf Verlängerung der Lehrzeit.
  • Besteht der Auszubildende die Gesellenprüfung, endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Tag der Feststellung des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Der Lehrling erhält darüber vom Prüfungsausschuss eine schriftliche Information.
  • Haben Sie mit Ihrem leistungsstarken Lehrling schon über denPraktischen Leistungswettbewerb der Handwerksjugend (PLW) gesprochen?