Checkliste Ausbildung: 4. Bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

  • Haben Sie dem Auszubildenden ein Zeugnis ausgestellt ? (gilt auch wenn Sie den Auszubildenden nach der Ausbildung übernehmen!)
  • Haben Sie dem Auszubildenden seine Arbeitspapiere (Sozialversicherungsausweis, Urlaubsbescheinigung) ausgehändigt?
  • Haben Sie den Auszubildenden bei der Krankenkasse um- bzw. abgemeldet?
  • Haben Sie Ihren Auszubildenden über die Kreishandwerkerschaft/Innung bei der Handwerkskammer abgemeldet?

Bei vorzeitiger Beendigung durch Kündigung/Aufhebungsvertrag:

  • Haben Sie der Kammer über die Innung/Kreishandwerkerschaft die Beendigung mitgeteilt?
    Mitteilungsformular
    Solange Ihr Auszubildender nicht von Ihnen durch die Vorlage des Kündigungsschreibens bzw. des Aufhebungsvertrages über die Innung/ Kreishandwerkerschaft bei der Kammer abgemeldet worden ist, gilt er weiter als Ihr Auszubildender, so dass auch die diesbezüglichen Kosten (überbetriebliche Ausbildung/ Prüfungsgebühr) von Ihnen getragen werden müssen!
  • Haben Sie den Auszubildenden bei der Berufsschule abgemeldet?


Haben Sie noch Fragen? 

Die Ausbildungsberatung hilft Ihnen gern.
Tel: 0221/ 2022-155
ausbildungsberatung@hwk-koeln.de