Wichtige Hygienemaßnahme ist gründliches Händewaschen.
Handwerkskammer zu Köln
Wichtige Hygienemaßnahme ist gründliches Händewaschen.

Handwerkskammer trifft Vorkehrungen, die Geschäftsführung informiert.Coronavirus

Mit den ersten Corona-Erkrankungen in NRW und der von Bundesgesundheitsminister Spahn geäußerten Möglichkeit einer beginnenden Epidemie in Deutschland, trifft auch die HWK Vorkehrungen, um ein weiteres Ausbreiten des Virus zu verhindern. Diese orientieren sich an den Empfehlungen der Gesundheitsbehörden und werden regelmäßig an die aktuelle Situation angepasst.

Die Geschäftsführung wird die Lage kontinuierlich beobachten und kann, so dies erforderlich sein sollte, schnell handeln. 

Wir empfehlen, sorgfältig auf die Einhaltung der persönlichen Hygienemaßnahmen zu achten. Dies gilt besonders für Personen mit chronischen Vorerkrankungen und geschwächtem Immunsystem. Um auch Besucher für dieses Thema zu sensibilisieren, werden Informationen zu vorbeugenden Hygienemaßnahmen in den Sanitäreinrichtungen und anderen öffentlich zugänglichen Stellen ausgelegt.  

Dienstreisen sind auf das notwendige und vertretbare Maß zu reduzieren. Darüber hinaus prüfen wir Dienstreiseanträge auf das Risikopotential einer Ansteckung, soweit dies möglich ist.

Mitarbeitende, die Symptome der Erkrankung aufweisen, werden gebeten, telefonisch einen Arzt zu kontaktieren und das weitere Vorgehen zu besprechen. Für den Fall, dass der Arzt keine Hilfe anbieten kann, sollte telefonisch Kontakt mit dem örtlichen Gesundheitsamt aufgenommen werden. Das Aufsuchen einer Arztpraxis oder einer Krankenhausambulanz ohne vorherige telefonische Absprache ist auf jeden Fall zu vermeiden, da dadurch möglicherweise andere Personen angesteckt werden könnten.

Bis zur Klärung, ob eine Corona-Infektion vorliegt, müssen die erkrankten Personen zu Hause bleiben und alle nicht unbedingt notwendigen Kontakte zu anderen Personen vermeiden. Auf jeden Fall müssen Risikopersonen nach ihrer Rückkehr oder dem Kontakt zu einer an dem neuartigen Coronavirus erkrankten Person für 14 Tage dem Dienstort fernbleiben. Auch andere Kontakte im persönlichen Bereich sollten in dieser Zeit so gering wie möglich gehalten werden. Hiervon betroffene Beschäftigte sollen telefonisch Kontakt mit ihren Vorgesetzten aufnehmen, um abzustimmen, ob und wie gearbeitet werden kann - zum Beispiel im Homeoffice. 

Die Geschäftsführung wird zudem weitere organisatorische Maßnahmen verabschieden, die bei einer Ausbreitung des Virus ergriffen werden. Dies können beispielsweise Änderungen der Kommunikationswege (zum Beispiel keine persönlichen Beratungssprechstunden und Meeting mehr), Absagen von Veranstaltungen bis hin zur Schließung von Teilen oder sogar aller Einheiten der HWK sein. Aktuell sehen wir hierfür aber noch keinerlei Veranlassung.

Parallel arbeiten wir an der Beantwortung einer Reihe von juristischen Fragestellungen, die sich für künftig eventuell betroffene Mitgliedsbetriebe und den Beschäftigten dort ergeben.

Häufig gestellte Fragen zum Coronavirus haben die Städte Köln und Bonn übersichtlich auf ihren Internetseiten beantwortet:
Stadt Köln
Stadt Bonn

Mit freundlichen Grüßen

Garrelt Duin
Hauptgeschäftsführer