Datenschutzhinweis

Eintragung in die Handwerksrolle und damit verbundene Vorgänge
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO/Datenschutzhinweis



Die Handwerkskammer zu Köln, Heumarkt 12, 50667 Köln (info@hwk-koeln.de), gesetzlich vertreten durch den Präsidenten Hans Peter Wollseifer und den Hauptgeschäftsführer Garrelt Duin, erhebt, verarbeitet und nutzt Ihre Daten zur Eintragung Ihres Betriebes in die Handwerksrolle, dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und/oder dem Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Handwerkskammer nach § 91 der Handwerksordnung und zur Geltendmachung des Beitrags zur Handwerkskammer nach § 113 HwO.

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Erfüllung unserer Pflichten und die Wahrnehmung unserer Aufgaben nach der HwO erforderlich und beruht auf Art. 6 Abs. 1 c) und e) DSGVO i. V. m. §§ 6, 91 HwO i. V. m. Anlage D zur HwO. Sofern Sie eine Einwilligungserklärung abgegeben haben, beruht die Datenerhebung und Datenverarbeitung ergänzend auch auf Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO.

Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage an andere öffentliche Stellen, die Ihre Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen oder an private Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Verwendung Ihrer Daten darlegen. Sofern keine besonderen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen, werden die Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Wenn Grundlage der Datenspeicherung ausschließlich Ihre Einwilligungserklärung ist, werden die Daten umgehend nach dem Widerruf der Einwilligung gelöscht.
Sie haben das Recht, die auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO erteilte Einwilligung jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Bitte richten Sie Ihren Widerspruch per E-Mail an handwerksrolle@hwk-koeln.de oder postalisch an Handwerkskammer zu Köln, Handwerksrolle, Heumarkt 12, 50667 Köln.

Sofern Beiträge, Gebühren oder Sonderabgaben nicht oder nicht rechtzeitig entrichtet werden, übermittelt die Handwerkskammer Daten an Kommunen und Zahlungsdienstleister zur Beitreibung dieser Abgaben. Darüber hinaus können im Einzelfall Daten an eine unabhängige Stelle außerhalb der Handwerkskammer zur Prüfung der Jahresrechnung der Handwerkskammer übermittelt werden. Soweit Sie mit öffentlichen Mitteln geförderte Dienstleistungen in Anspruch nehmen, können Daten an Fördergeber, kommunale Wirtschafsförderungsgesellschaften oder andere Projektbeteiligte übermittelt werden. Der Postverkehr der Handwerkskammer erfolgt zum Teil über Postdienstleister, denen zur Erfüllung Ihrer Aufgaben ebenfalls Daten übermittelt werden. Gleiches gilt für Zahlungsdienstleister (Banken), denen im Rahmen der Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit der Handwerkskammer ebenfalls Daten zur Verfügung gestellt werden.

Wenn Sie einen Betriebsleiter beschäftigen, dürfen die Handwerkskammern sich gemäß § 5a HwO gegenseitig unterrichten, soweit dies zur Feststellung erforderlich ist, ob der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt und ob er seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnimmt.

Wenn Sie (auch) Mitglied der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) sind, sind wir gesetzlich verpflichtet, der IHK die Eintragung in eines unserer Verzeichnisse und das Teilungsverhältnis zwischen der HWK und der IHK mitzuteilen.

Die Handwerkskammer zu Köln beabsichtigt, Interessenten in listenmäßiger Form Daten aus der Handwerksrolle nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 HwO zur Verfügung zu stellen. Nach der vorgenannten Bestimmung ist eine listenmäßige Übermittlung von Daten aus der Handwerksrolle an nichtöffentliche Stellen zulässig, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben der Handwerkskammer erforderlich ist oder wenn der Auskunftsbegehrende ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft darlegt und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat. Ein solcher Grund besteht nicht, wenn Vor- und Familienname des Betriebsinhabers oder des gesetzlichen Vertreters oder des Betriebsleiters oder des für die technische Leitung des Betriebs verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters, die Firma, das ausgeübte Handwerk, oder die Anschrift der gewerblichen Niederlassung übermittelt werden. Die Übermittlung dieser Daten ist nicht zulässig, wenn der Gewerbetreibende widersprochen hat.

Wir weisen Sie daraufhin, dass Sie verpflichtet sind, uns die personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen, soweit die Datenerhebung und Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 c) und e) DSGVO i. V. m. §§ 6, 91 HwO i. V. m. Anlage D zur HwO erfolgt. Sollten Sie dies nicht tun, kann Ihr Antrag nicht weiterbearbeitet werden und Sie können von der zuständigen Ordnungsbehörde mit einem Bußgeld belegt werden. In diesem Fall müssen Sie auch damit rechnen, von Amts wegen mit einer erhöhten Gebühr in eines der Verzeichnisse der Handwerkskammer eingetragen zu werden.

Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern, soweit wir nicht aus rechtlichen Gründen zur weiteren Speicherung der Daten verpflichtet sind. 

Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) NRW, zu.



Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Handwerkskammer zu Köln sind:
Handwerkskammer zu Köln
Datenschutzbeauftragte(r)
Heumarkt 12
50667 Köln
E-Mail:   datenschutz@hwk-koeln