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Das OVG Münster hat in seinem Urteil eine Überarbeitung des Luftreinhalteplans Köln angeordnet. Hans Peter Wollseifer, Präsident der Handwerkskammer zu Köln: "Auch bei streckenbezogenen Fahrverboten können viele unserer Betriebe betroffen sein und deshalb müssen schnellstmöglich Ausnahmeregelungen her."Dieselfahrverbote in Köln: Handwerkskammer fordert Ausnahmeregelung und weitere Maßnahmen

Das OVG Münster hat in seinem Urteil eine Überarbeitung des Luftreinhalteplans Köln angeordnet. Nach dem derzeitigen Stand müssen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V und älter in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden, um eine zügige Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid an vier Kölner Hotspots zu erreichen. Hierzu zählen der Clevische Ring, die Justinianstraße, die Luxemburger Straße und der Neumarkt. Welche konkreten Straßenabschnitte gesperrt und welche Fahrzeuge von den Fahrverboten ausgenommen werden, muss bei der Überarbeitung des Luftreinhalteplans seitens der Bezirksregierung geprüft werden.

Damit machte das Gericht deutlich, dass nicht zwingend eine Fahrverbotszone zur Einhaltung des Stickstoffgrenzwertes von 40 µg/m3 eingerichtet werden muss. Die streckenbezogenen Fahrverbote könnten unter Umständen genügen. Die Überarbeitung des Luftreinhalteplans kann sich über mehrere Monate erstrecken. Nur wenn sich in diesem Zeitraum die Messwerte an den neuralgischen Punkten deutlich verbessern, so dass von einer kurzfristigen Einhaltung des Grenzwertes ausgegangen werden kann, könnte möglicherweise auch noch auf Fahrverbote verzichtet werden. Das Gericht forderte allerdings auch, eine zweite Stufe in den Luftreinhalteplan aufzunehmen. Die Entwicklung der Schadstoffkonzentrationen sei stetig zu prüfen. Sollten sich die Stickstoffdioxidbelastungen an den Hotspots nicht entsprechend der Prognosen reduzieren, seien in der zweiten Stufe weitere Maßnahmen erforderlich. Damit macht das Gericht deutlich, dass auch eine Fahrverbotszone noch nicht endgültig vom Tisch ist.

Die Handwerkskammer zu Köln fordert umgehend Ausnahmeregelungen für betroffene Handwerksunternehmen. Präsident Hans Peter Wollseifer: "Auch bei streckenbezogenen Fahrverboten können viele unserer Betriebe betroffen sein und deshalb müssen schnellstmöglich Ausnahmeregelungen her. Wir haben unsere Vorschläge dafür schon an das Umweltministerium weitergereicht. Unsere Unternehmen brauchen für alle betroffenen Dieselfahrzeuge mit grüner Umweltplakette eine einfache Regelung, am besten per Allgemeinverfügung. Außerdem müssen sich Bezirksregierung und Stadt im Rahmen der Überarbeitung des Luftreinhalteplans darüber Gedanken machen, wie und wo man Ausweichstrecken ausweist, um zu verhindern, dass auf anderen Straßen in Köln Überschreitungen des Stickstoffdioxidgrenzwertes auftreten. Ansonsten werden möglicherweise sogar noch weitere Strecken mit Fahrverboten belegt. Es muss auch geprüft werden, ob das seit Mitte August eingerichtete Lkw-Fahrverbot in der Kölner Innenstadt eingehalten wird. Nur so kann es Wirkung entfalten. Das Kölner Verkehrsmanagement muss jetzt an den Hotspots weitere Maßnahmen zur Verkehrsverflüssigung ergreifen."

Die Handwerkskammer hat vor einigen Wochen eine Informationskampagne zur Nachrüstung von leichten und schweren Diesel-Nutzfahrzeugen des Handwerks gestartet. Wollseifer: "Wir haben im Zuge der Kampagne Betriebe über die Möglichkeiten der Nachrüstung und über die verfügbaren Fördermittel informiert. Im Rahmen eines Elektromobilitätstages, den wir am 17. September in unserem Bildungszentrum Butzweilerhof durchführen, werden wir auch über das Thema Nachrüstung informieren. Wir müssen jetzt alles tun, um die Schadstoffkonzentrationen an den Hotspots zu senken. Dann haben wir die Chance, dass die Fahrverbote vielleicht doch noch im letzten Moment verhindert bzw. diese schnell wieder aufgehoben werden können. Auf jeden Fall müssen wir eine Fahrverbotszone in Köln verhindern. Die würde viele unserer Betriebe in der Existenz gefährden."