Aktuelle Hinweise zur LehrlingsrolleEintragung von Ausbildungsverträgen
Liebe Ausbildungsbetriebe,
mit Ihrem großen Engagement in der Ausbildung junger Menschen leisten Sie einen unschätzbaren Beitrag zur Fachkräftesicherung und sichern die Zukunft des Handwerks.
In unserer Abteilung Lehrlingsrolle wird jeder Ausbildungsvertrag gemäß § 29 der Handwerksordnung auf seine Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit geprüft und anschließend in die Lehrlingsrolle eingetragen. Derzeit kommt es aufgrund eines erhöhten Eingangs an Ausbildungsverträgen und vieler Anfragen zu längeren Bearbeitungszeiten bei der Eintragung und Änderung von Verträgen oder der Beratung von Betrieben. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis. Wir bearbeiten alle Vorgänge stetig und werden Sie informieren, sobald Ihr Anliegen abgeschlossen ist oder weitere Unterlagen benötigt werden.
Bitte sehen Sie möglichst von telefonischen Nachfragen zu bereits eingereichten Vorgängen ab. Seien Sie versichert, dass alle Anliegen schnellstmöglich bearbeitet werden.
Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihre wertvolle Arbeit in der Ausbildung!
Ihre Handwerkskammer zu Köln