Fachunternehmer für Parkettlegearbeiten muss Holzeigenschaften kennen!

Weist ein geölter Parkettfußboden bereits bei geringster Beanspruchung Kratzer auf und löst sich die oberste Schicht der aufgebrachten Beschichtung, weil der Auftragnehmer ein ungeeignetes Hartwachsöl verwendet hat, ist die Leistung mangelhaft. Einem Fachunternehmer für Parkettlegearbeiten müssen die Holzeigenschaften der verlegten Hölzer bekannt sein und daher auch, dass Doussié-Holz gegenüber europäischen Hölzern eine besondere Festigkeit und Dichte aufweist und dieses Einfluss auf die Art der “Imprägnierung” hat.

Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg in einem Fall, in dem ein Parkettleger ein für den konkreten Boden ungeeignetes Hartwachsöl benutzt hat und verurteilte ihn u. a. zur Zahlung von umfangreichen Schadensersatzkosten auf Grund entstandenen Nutzungsausfalls, entstandener Aufwendungen für die Aufbereitung des Parketts sowie für entstandene Gutachter-, Bauleitungs- und Malerkosten.

(OLG Brandenburg, Urt. v. 05.03.2014 – 4 U 134/09)



RA'in S. Schönewald, 25.09.2014