Vereinbarkeit Beruf und Familie
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Förderung von Frauen und Familien

Aufträge der öffentlichen Hand kann man in NRW künftig nur noch dann bekommen, wenn man in seinem Betrieb Maßnahmen zur Frauenförderung oder zur Förderung der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf durchführt.

Das gilt allerdings nur für Betriebe mit mehr als 20 Arbeitnehmern/innen. Dabei zählt die Kopfzahl. Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte werden also einzeln gerechnet und nicht, wie viele Vollzeitstellen sie zusammen ergeben. Auszubildenden werden überhaupt nicht mitgezählt.

Außerdem gilt dies nur ab einer geschätzten Auftragssumme von 150.000,- € bei Bauaufträgen und 50.000,- € bei Dienstleistungsaufträgen (netto, also ohne MWSt).

Den Vordruck für die Verpflichtungserklärung zur Frauen- und Familienförderung können Sie hier einsehen (S. 61-63 = Anlage 6).

Die Rechtsverordnung zu dem TVgG listet 19 Maßnahmen auf, aus denen man auszuwählen hat (Liste). Das bedeutet, dass nur diese 19 Maßnahmen anerkannt werden.

Die Maßnahmen haben wir alle bewertet (siehe Tabelle). So können Sie sich die einfachsten Umsetzungsmöglichkeiten heraussuchen.

Weitergehende Informationen und Tipps sowie Muster zur Umsetzung der Maßnahmen haben wir für Sie in einer kleinen Broschüre zusammengestellt. Diese können unsere Mitgliedsbetriebe bei Bedarf bei uns kostenfrei telefonisch anfordern: 0221/2022-330.

Unternehmen

  • mit regelmäßig mehr als 20, aber nicht mehr als 250 Beschäftigten haben 2 Maßnahmen aus der Liste durchzuführen,
  • mit 250 - 500 Beschäftigten 3 Maßnahmen,
  • mit über 500 Beschäftigten 4 Maßnahmen.

Für die Vergabe öffentlicher Aufträge haben die 2 Maßnahmen nur 12 Monate Gültigkeit. Dann müssen bei einer Bewerbung um einen öffentlichen Auftrag wieder 2 neue Maßnahmen benannt werden!

Das TVgG bzw. die RVO verlangen weiter,

  • eine umfangreiche schriftliche Dokumentation der Maßnahmen,
  • eine Veröffentlichung der Dokumentation im Unternehmen,
  • eine Aufbewahrungspflicht von 1 Jahr,
  • und dass die Dokumentation bei weiteren Vergabeverfahren dem öffentlichen Auftraggeber auf Nachfrage vorgelegt wird.
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Sabine Schönewald

Hauptabteilungsleiterin

Heumarkt 12

50667 Köln

Tel. +49 221 - 2022 210

sabine.schoenewald--at--hwk-koeln.de