Mini-Job-Grenze wird auf 520 EUR angehobenGesetzlicher Mindestlohn steigt in 2022 noch zwei mal

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2022 9,82 EUR brutto pro Stunde. Planmäßig steigt er zum 1. Juli 2022 zunächst auf 10,45 EUR. Nun hat der Bundestag außerplanmäßig eine weitere Erhöhung zum 1. Oktober 2022 auf 12,00 EUR pro Stunde beschlossen.

Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die geringfügig  Beschäftigung -sog. „Minijobs“oder „450-Euro-Jobs“ aus. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, wird die Mini-Job-Grenze ab Oktober auf 520 Euro erhöht und künftig gleitend angepasst. Ab Oktober dürfen Minijobber dann -statt der momentan maximal 45,8 Stunden- 43,3 Stunden im Monat arbeiten.

Wie immer in diesem Kontext der Hinweis: Findet ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag mit Branchen- Mindestlöhnen Anwendung, wie z.B. im Baugewerbe, so ist allerdings nicht der gesetzliche Mindestlohn, sondern das höhere Tarifentgelt (Mindestlohn) nach Tarifvertrag zu zahlen.

Tom Zygmann / zygtografie

Sabine Schönewald

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