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Ab sofort gilt wieder die Maskenpflicht!Gesundheitsschutz am CampusHandwerk

Die 4. Welle der SARS-CoV-2-Pandemie zeigt sich trotz aller Schutzmaßnahmen weiterhin ungebremst. Erschwerend kommt hinzu, dass sich mit der OMIKRON-Mutation aktuell eine neue Erreger-Variante ausbreitet, deren Ansteckungs-Potenzial um einiges höher eingeschätzt wird, als das der bisherigen.

Aus diesem Grund haben wir beschlossen, dass ab sofort wieder durchgehende Tragepflicht einer medizinischen Mund- und Nasenbedeckung auch in den Werkstätten und Schulungsräumen besteht. Dies gilt selbst dann, wenn der Abstand von 1,5 m eingehalten werden kann. In den Außenbereichen unseres Areals darf auf das Tragen der Maske weiterhin verzichtet werden, wenn zusätzlich der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Die Hausordnung sowie unser Hygienekonzept wurden entsprechend angepasst.