Getrennte Toiletten / Sanitärräume

Getrennte Toiletten / Sanitärräume

Ratgeber Ausbildungsrecht

Das Argument "Wir haben keine eigene Toilette für Frauen" ist leider immer noch oft zu hören, wenn es um Beschäftigung und Ausbildung von Frauen in gewerblich-technischen Berufen geht. Dabei hat sich die Rechtslage längst (seit 1983!) geändert.

Nach § 3 Abs. 1 Arbeitsstättenverordnung, Anhang Punkt: 4 gilt:

Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen.

Ist die Errichtung eines zweiten Umkleide-, Wasch-, oder Toilettenraumes aus wirtschaftlichen oder baulichen Gründen nicht möglich oder zumutbar, reicht also ein gemeinsamer Raum aus.

Der Betrieb muss dann aber durch organisatorische Maßnahmen die Geschlechtertrennung sicherstellen. Solche organisatorischen Maßnahmen sind:

  • Festlegung unterschiedlicher Benutzungszeiten der Räume für Männer und Frauen
  • Räume sind von innen abschließbar
  • Arbeitgeber sorgt für einwandfreie hygienische Verhältnisse nach der Benutzung durch jedes der beiden Geschlechter