Greift die Betriebsunterbrechungsversicherung?

Einige Betreibe verfügen über eine Betriebsunterbrechungsversicherung und fragen nun, ob diese im Rahmen der Corona-Krise greift. Die Betriebsunterbrechungsversicherung dient der Absicherung von Vermögensschäden bzw. Betriebskosten, die durch „Zwangspausen“ – ausgelöst z. B. durch Feuer, Kabelbrand, Löschwasser, Elementarschäden - im Betriebsablauf entstehen. Seuchen bzw. Pandemien sind in der Regel ausgeschlossen.

Gegebenenfalls könnte aber die Betriebsschließungsversicherung, die häufig von Handwerken des Nahrungs- und Genussmittelsektors abgeschlossen werden, bei einer Pandemie greifen.

Sie ist eine Unterform der Betriebsunterbrechungsversicherung. Werden Keime bzw. Krankheiten im Betrieb festgestellt, greift die Gesundheitsbehörde für den Seuchenschutz ein, um die Gesundheit der Mitarbeiter und der Kunden zu schützen. Die Behörde entscheidet unter Umständen, den Betrieb vorübergehend zu schließen. In diesen Fällen übernimmt die Betriebsschließungsversicherung für den Unternehmer die Kosten, die aufgrund der Seuchenbekämpfung im Betrieb entstanden sind, sowie den Ertragsausfall, wenn der Betrieb vorübergehend schließen muss.