Haben Sie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Ihrem Unternehmen richtig umgesetzt?

Die vor einer Woche in Kraft getretene DSGVO hat eine Vielzahl von Unternehmer in Aufregung versetzt. Schuld sind insbesondere die drohenden Bußgelder und Abmahnungen, die bei Verstößen gegen die neuen Datenschutzvorgaben drohen könnten. Während zumindest in einer ersten Übergangszeit seitens der Landesdatenschutzbehörden ein zurückhaltender Umgang bezüglich der Verhängung von Bußgeldern zu erwarten ist, wird die Sorge um drohende Abmahnungen  nicht unbegründet sein. Deutschland hat als einziges EU-Land sogar ein eigenes Verbandsklagerecht in Datenschutzsachen eingeführt, wodurch auch Verbände, wie z.B. Verbraucherschutzverbände Unternehmen wegen Datenschutzverletzungen abmahnen und verklagen dürfen.

Im Focus für Abmahnungswillige werden deshalb in erster Linie die Datenschutzerklärungen auf den Webseiten der Unternehmen stehen. Aus diesem Grunde sollte jeder Webseitenbetreiber auf eine Datenschutzerklärung Wert legen, die den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung entspricht.

Eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung ist zwar kein „Hexenwerk“, allerdings auch nicht allein dadurch abzuschlagen, dass ein einfacher Hinweis auf eine DSGVO korrekte und konforme Verarbeitung erfolgt. Vielmehr schreibt die DSGVO neben allgemeinen Informationen und Belehrungen auch –je nach Aufbau der Webseite und welche Bestandteile und Tools sie besitzt- ganz bestimmte Inhalte vor.  Cookies und Tracking Tools,  wie z.B.  Google Analytics, eTracker  oder verwendete Komponenten Dritter wie beispielsweise Google Maps, oder sog. Social Media Widgets (Facebook Like Button) bestimmen den Inhalt der Datenschutzerklärung mithin maßgeblich.

Sind die Inhalte der Webseite und die verwendeten Komponenten dem Unternehmer und Webseitenbetreiber bekannt, so sind sog. Generatoren im Internet für die Erstellung einer Datenschutzerklärung eine große Hilfe. Nach Abfrage der verwendeten Inhalte und Komponenten stellt der Generator eine individuell angepasste Erklärung zusammen.

Beispielhaft möchten wir Sie auf Links zu zwei solcher Generatoren hinweisen, für deren inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wir allerdings keine Gewähr übernehmen können:

https://datenschutz-generator.de/

https://dsgvo-muster-datenschutzerklaerung.dg-datenschutz.de/

Ansonsten verweisen wir auf unsere zahlreichen weiterführenden Informationen und Unterlagen für unsere Mitgliedsbetriebe im Zusammenhang mit der neuen  Datenschutz-Grundverordnung, wie u.a. der Checkliste mit wichtigen Infos und Mustern sowie weitergehenden Unterlagen, die der der Zentralverband des deutschen Handwerks zusammengestellt hat.

Schönewald Tom Zygmann / zygtografie

Sabine Schönewald

Hauptabteilungsleiterin

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