Handwerkskammer begrüßt Bereitschaft des Kölner OB zu gemeinsamer Mittelstandsinitiative

Handwerkskammer begrüßt die Bereitschaft des Kölner Oberbürgermeisters zu einer gemeinsamen Mittelstandsinitiative

Kammerpräsident Wollseifer: Voraussetzung für diese Mittelstandsinitiative ist die Wiedereinführung beschränkter Ausschreibungen bei städtischer Auftragsvergabe

In einer Presseerklärung hatte gestern der Kölner Oberbürgermeister Jürgen Roters mitgeteilt, dass er gemeinsam mit der Handwerkskammer ein „Zeichen für die mittelständische Wirtschaft setzen“ wolle. Hierzu schlägt Roters die Unterzeichnung einer Mittelstandsinitiative vor, die bereits vor einigen Monaten von Fachämtern der Stadt und Fachabteilungen der Handwerkskammer ausgearbeitet worden war. Die abschließende Verständigung auf diese gemeinsame Mittelstandsinitiative war bislang an strittigen Fragen städtischer Auftragsvergabe gescheitert.

Daher begrüßt die Handwerkskammer die Ausführungen des Oberbürgermeisters, der sich für die „regelmäßige Ausschreibung nach Fachlosen“ sowie nach Möglichkeit für den „Verzicht auf Generalunternehmervergaben“ ausspricht. Seit rund einem Jahr lehnt die Stadt Köln generell beschränkte Ausschreibungen ab, was von den Kölner Handwerksorganisationen mehrfach nachdrücklich kritisiert worden ist. Denn gerade eine beschränkte Ausschreibung erhöht die Chance, dass sich in Köln und in der Region ansässige Unternehmen erfolgreich um einen städtischen Auftrag bewerben. Das Landesrecht ermöglicht den Kommunen beschränkte Ausschreibungen bis zu einem Auftragsvolumen von einer Millionen Euro; so gehen die benachbarten Großstädte Leverkusen und Düsseldorf vor. Mindestens bis zu einer Auftragshöhe von 500.000 Euro sollte die Stadt Köln das Vergabeverfahren der beschränkten Ausschreibung einsetzen, fordert Hans Peter Wollseifer, Präsident der Handwerkskammer zu Köln. Erst wenn die Stadt Köln den vor einem Jahr gefassten Beschluss, auf beschränkte Ausschreibungen generell zu verzichten, rückgängig mache, „werden wir die Mittelstandsinitiative, wie von Herrn Roters vorgeschlagen, gemeinsam auf den Weg bringen“.

Nach Wollseifers Einschätzung lässt die gestrige Presseerklärung des Oberbürgermeisters eine Annäherung in dieser für das Kölner Handwerk essentiellen Frage erkennen. So betont Roters, dass alle vom Gesetzgeber vorgesehenen Vergabeverfahren in Frage kommen, daher sei, so Roters, das Verfahren der beschränkten Ausschreibung „als eine mögliche Option zu betrachten“. Diese Aussage des Kölner Oberbürgermeisters gehe zwar in die „richtige Richtung, aber ich erwarte von der Stadt Köln eine klare Festlegung, dass beschränkte Ausschreibungen wieder eingeführt werden“, fordert Kammerpräsident Wollseifer.

Hierzu erläutert der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, Dr. Ortwin Weltrich, dass beschränkte Ausschreibungen auch im städtischen Interesse liegen, weil dieses Vergabeverfahren es möglich mache, nur Unternehmen, die als zuverlässig und leistungsstark gelten, zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. In der Vergangenheit sei es bei der einen oder anderen städtischen Baustelle zu einem Stillstand gekommen, weil das beauftragte Unternehmen in Konkurs gegangen war. „Ein ruinöser Preiswettbewerb nutzt keinem“, daher begrüßt es Weltrich, dass der Kölner Oberbürgermeister vorschlägt, Qualitätskriterien bei der Auftragsvergabe stärker in den Blick zu nehmen.