Das Hauptgebäude der Handwerkskammer zu Köln am Heumarkt
Handwerkskammer zu Köln
Das Hauptgebäude der Handwerkskammer zu Köln am Heumarkt

Handwerkskammer zu Köln bewertet bundesweit Berufsabschlüsse brasilianischer Fachkräfte

In vielen Bereichen der deutschen Wirtschaft werden mehr Fachkräfte benötigt als verfügbar sind: nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung gab es im ersten Quartal 2020 rund eine Million offene Stellen.
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll deshalb dabei helfen, mehr Fachkräfte aus dem Ausland für eine Tätigkeit in Deutschland zu gewinnen. Auch im Handwerk kann der Bedarf nicht mehr mit inländischen Bewerberinnen und Bewerbern gedeckt werden. In nahezu jedem Gewerk berichten Betriebe über personelle Engpässe. Besonders in den Bauberufen, bei der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik sowie in Elektroberufen fehlen Fachkräfte.

Garrelt Duin, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln: „Unsere Mitgliedsbetriebe spüren den Fachkräftemangel. Daher haben wir uns als Kammer dafür entschieden, aktiv neue Wege in der Fachkräftesicherung zu gehen.“
Die Handwerkskammer zu Köln bewertet deshalb nun für alle Handwerkskammern in Deutschland auch brasilianische Berufsabschlüsse. Bisher hatte sie dies schon für 10 Handwerksberufe der Türkei als sogenannte Leitkammer übernommen. Handwerkliche Berufsabschlüsse aus weiteren Herkunftsländern werden entsprechend von anderen Kammern bewertet. Die Handwerkskammer zu Köln hatte sich beim Zentralverband des deutschen Handwerks um diese Zuständigkeit beworben, da Köln traditionell eine ganze Reihe von engen Beziehungen nach Brasilien pflegt.

Dr. Stephan Harbich, Hauptabteilungsleiter Prüfungsrecht, ist mit der Koordinierung bei der Kölner Kammer betraut: „Wir freuen uns über die neue Aufgabe. Natürlich wird es eine Herausforderung sein, die zu erwartende Menge an eingehenden Anfragen aus Brasilien zusätzlich zu bearbeiten. Die Anträge sind zunächst bei der Handwerkskammer vor Ort zu stellen. Diese holt sich dann unsere Einschätzung, die wir allen Kammern zur Verfügung stellen. Dafür arbeiten wir am Berufsinformationsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit.“ Wer eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen kann und einen Arbeitsvertrag hat, darf grundsätzlich in Deutschland arbeiten. Fachkräfte, die bereits gut Deutsch sprechen, können sich bis zu sechs Monate lang hierzulande zur Arbeitssuche aufhalten.