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Hauptveranlagung Handwerkskammerbeitrag 2021

Liebe Mitgliedsbetriebe,

uns ist bewusst, dass der Versand der diesjährigen Beitragsbescheide zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem viele Mitgliedsbetriebe durch die weiterhin anhaltende Corona-Pandemie mit teilweise erheblichen finanziellen und wirtschaftlichen Einschränkungen belastet werden.

Dennoch haben wir uns im Sinne der Gleichbehandlung aller Mitgliedsbetriebe im Kammerbezirk dazu entschieden, die Beitragsveranlagung im Januar 2021 umzusetzen, da nach den uns vorliegenden Umfrageergebnissen der überwiegende Teil unserer Mitgliedsbetriebe ihre Tätigkeiten weiterhin uneingeschränkt oder nur leicht eingeschränkt fortführen können.

Zudem bitten wir zu beachten, dass wir trotz erfolgter Kostensteigerungen von einer Beitragsanpassung abgesehen und den Kammerbeitrag gegenüber dem Vorjahr mit unveränderter Beitragsstruktur festgesetzt haben.

Den Betrieben, die aktuell aufgrund des „Lockdowns“ in besonderem Maße in wirtschaftliche und finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, möchten wir jedoch gerne die Möglichkeit der Ratenzahlung oder Stundung (in besonderen Härtefällen) anbieten.

Sollten Sie dieses Angebot annehmen wollen, dann richten Sie Ihren Antrag bitte mit einem konkreten Ratenwunsch (Ratenanzahl bzw. monatlicher Zahlbetrag) oder Ihren Stundungsantrag an unsere E-Mail-Adresse:

beitrag@hwk-koeln.de

Die eingehenden Anträge werden von unserem Team wohlwollend und unbürokratisch geprüft. Wir hoffen auf Ihr Verständnis in dieser besonderen Zeit.



Viele Grüße
Ihre Beitragsabteilung

KONTAKT

Beitragsabteilung
Geschäftsbereich Hauptgeschäftsführung

Anträge zur Stundung bzw. mit konkretem Ratenwunsch richten Sie bei Bedarf bitte an die E-Mail-Adresse

 beitrag@hwk-koeln.de