Hitze am Arbeitsplatz: Was Handwerksbetriebe beachten sollten

Bei hochsommerlichen Temperaturen wie derzeit geraten Beschäftigte im Handwerk schnell an ihre Belastungsgrenze – vor allem bei Arbeiten auf dem Dach, auf Baustellen oder im Außeneinsatz. Ein allgemeines "Hitzefrei" gibt es zwar nicht. Arbeitgeber sind aber verpflichtet, für einen wirksamen Schutz der Beschäftigten zu sorgen.

Für Arbeitsräume gilt nach der einschlägigen Arbeitsstättenregel ( ASR A3.5) Folgendes:

  • Bei über 26 °C soll geprüft werden, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind
  • Bei über 30 °C müssen wirksame Hitzeschutzmaßnahmen ergriffen werden
  • Bei über 35 °C ist ein Raum ohne technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen grundsätzlich nicht mehr als geeigneter Arbeitsraum anzusehen.

Was sind wirksame Hitzeschutzmaßnahmen?

Wirksame Hitzeschutzmaßnahmen sind konkrete Vorkehrungen, die die Belastung spürbar senken. Dazu zählen etwa das Verlegen schwerer Arbeiten in die kühleren Morgenstunden, zusätzliche Pausen, Gestellung von Trinkwasser, Schatten- oder Ruheplätze sowie die Unterweisung der Beschäftigten über Warnzeichen wie Schwindel, Kopfschmerzen oder Übelkeit.

Bei Arbeiten im Freien – etwa auf dem Dach, auf Baustellen oder im Straßen- und Ausbaugewerbe mit direkter Sonneneinstrahlung, aufgeheizten Flächen und körperlichen Belastungen können diese schnell zu einer Gesundheitsgefahr werden. Dann reicht es auf keinen Fall  aus, nur auf Eigenvorsorge zu verweisen; der Betrieb muss aktiv gegensteuern.

Dabei  kommt es nach den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes auf die konkrete Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsplatzes an; hier müssen Betriebe besonders sorgfältig prüfen, welche Schutzmaßnahmen im Einzelfall erforderlich sind.

Dazu gehören insbesondere vor allem:

  • Arbeitsabläufe anpassen  und Arbeiten möglichst in die frühen Morgenstunden verlegen; Arbeiten im Zweifel verschieben
  • körperlich schwere Tätigkeiten verkürzen oder unterbrechen
  • Schattenplätze, Wetterschutz oder mobile Überdachungen bereitstellen
  • ausreichend Trinkwasser und Trinkpausen organisieren (ca. alle 20 Minuten)
  • Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung an die Hitze anpassen, soweit dies mit den Sicherheitsanforderungen vereinbar ist

Besonders belastete Beschäftigte (insbesondere Schwangere, ältere oder hitzesensitive Personen) sollten engmaschiger  beobachtet und gezielt informiert werden.  

Empfehlung: Arbeitgeber sollten bei hohen Temperaturen möglichst frühzeitig geeignete Hitzeschutzmaßnahmen ergreifen, um ihre Pflichten aus Arbeitsschutz und Fürsorgepflicht zu erfüllen. Auf diese Weise können behördliche Maßnahmen, Bußgelder und im Schadensfall auch haftungsrechtliche Folgen vermieden werden.

 

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Sabine Schönewald

Justiziarin Zivil und Unternehmensrecht
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