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Jobcenter Leverkusen bietet "Betriebliche Einzelumschulungen" an

Kennen Sie die „Betriebliche Einzelumschulung“?

Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für unbesetzte Ausbildungsplätze sinkt. Wer da Fachkräfte ausbilden und an das Unternehmen binden will, sollte auch alle vorhandenen Möglichkeiten nutzen.

Die betriebliche Einzelumschulung ist eine davon und kommt der klassischen Berufsausbildung am nächsten.

Sie ist eine Form der dualen Berufsausbildung im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), die in einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule stattfindet. Umschülerinnen und Umschüler absolvieren die betriebliche Umschulung in einem Ausbildungsbetrieb, ähnlich wie Auszubildende. Parallel dazu wird der Berufsschulunterricht an einer Berufsschule vor Ort besucht.

Da es sich um den Bereich der Erwachsenenbildung handelt, ist die Ausbildungszeit jedoch um 1/3 verkürzt. Faktisch wird das erste Ausbildungsjahr übersprungen und bedeutet, dass eine 36 monatige „Umschulung“ letztendlich nur 24 Monate dauert. Einige Ausbildungsberufe schreiben längere Ausbildungszeiten vor. Auch hier erfolgt eine dementsprechende Verkürzung der Ausbildungszeit.



Was haben Unternehmen davon?

•              Sie haben keine unbesetzte Ausbildungsstelle

•              Die Umschülerinnen oder der Umschüler haben bereits Berufs- und Lebenserfahrung

•              Geringere monatliche finanzielle Belastung in der Ausbildungsphase

•              Sie beteiligen sich an der Sicherung des Fachkräftenachwuchs

•              Die Ausbildungsdauer ist kürzer

•              Die Integration in den Betrieb gestaltet sich nach Abschluss der Ausbildung einfacher

 

Welche Kosten werden erstattet?

•              Übernahme sämtlicher notwendiger Kosten der Ausbildung (Berufsschulgebühren, Gebühren für die Prüfung und das 

                Prüfungsstück, vorgeschriebenen Lehrgänge, Arbeitskleidung, Arbeitsmittel, notwendige Untersuchungen etc.)

•              Die Umschülerinnen und Umschüler erhalten Fahrkostenzuschüsse zum Betrieb und zu den anderen

                Ausbildungsstätten (z.B. Berufsschule)

•              Erstattung der Kosten für notwendige umschulungsbegleitende Hilfen (z.B. Nachhilfe etc.)

 

Haben Sie Interesse an weiteren Informationen oder einer Beratung?

Kontaktdaten: Jobcenter AGL • Heinrich-von-Stephan-Str. 6a • 51373 Leverkusen



Telefon         0214 / 8339 -521 oder 0214 / 8339-520

Fax               0214 / 8339-502                

E-Mail           jobcenter-leverkusen.602@jobcenter-ge.de

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