Können Arbeitnehmer zum Freitesten aus der Quarantäne gezwungen werden?

Nach den derzeit in NRW gültigen Regeln der Corona-Test-Quarantänevorordnung besteht für mit dem Coronavirus infizierte Personen die Pflicht zur Isolation und für Kontaktpersonen von Infizierten ohne ausreichenden Impf- oder Genesenenstatus, eine Pflicht zur Quarantäne für grundsätzlich 10 Tage. Neu ist, dass Isolation und Quarantäne bereits nach 7 Tagen mittels eines PCR- oder Antigen-Schnelltestes einer offiziellen Teststelle beendet werden kann, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt und keine Krankheitssymptome vorhanden sind.

Ob Arbeitgeber die frühzeitige Freitestung nach 7 Tagen jedoch auch von ihren Mitarbeitern verlangen können, ist aktuell umstritten. Klar ist, dass niemand zum Freitesten verpflichtet werden kann. Allerdings mehren sich in der juristischen Diskussion die Stimmen, die auf Grund einer Mitwirkungs- und Treuepflicht der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber diesem das Recht zusprechen, für die zusätzlichen 3 Tage bis zum Auslaufen der 10-tägigen Quarantänezeit jedenfalls den Lohn einzubehalten.

Auf Grund der erst kürzlich in Kraft getretenen neuen Quarantäneregeln war diese Frage bislang noch nicht Gegenstand gerichtlicher Klagen. Insoweit bleibt hier abzuwarten, wie die Gerichte zukünftig entscheiden werden. 

Tom Zygmann / zygtografie

Sabine Schönewald

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