Wortwolke zum Luftreinhalteplan Bonn
Handwerkskammer zu Köln
Wortwolke zum Luftreinhalteplan Bonn

Das Ergebnis des Abwägungsprozesses beim Luftreinhalteplan Bonn entspricht der Position der Handwerkskammer. Fahrverbote sind in Bonn unverhältnismäßig. Die Kammer begrüßt, dass sie im Luftreinhalteplan deshalb nicht weiterverfolgt werden.Luftreinhalteplan Bonn: Handwerkskammer begrüßt Verzicht auf Fahrverbote

Der aufgrund des Verwaltungsgerichtsurteils vom 8. November 2018 zu überarbeitende Luftreinhalteplan für die Stadt Bonn (LRP Bonn) sieht zunächst keine Fahrverbote vor. Fahrverbote waren zwar auch schon im ersten Entwurf der zweiten Fortschreibung des LRP Bonn seitens der Bezirksregierung Köln ausgeschlossen worden, allerdings sieht das derzeit nicht rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts Köln gestufte Fahrverbote in der Reuterstraße und am Belderberg vor. Der Luftreinhalteplan ist deshalb nochmals überarbeitet worden und der NO2-Minderungseffekt sowie die nachteiligen Folgen von Fahrverboten ermittelt und sorgfältig abgewogen worden. Auch vor dem Hintergrund des seitens der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Änderungsgesetzes zum Bundesimmissionsschutzgesetz. Bei NO2-Belastungen unterhalb von 50 Mikrogramm im Jahresdurchschnitt sind demnach Fahrverbote in der Regel nicht erforderlich bzw. unverhältnismäßig. Das Ergebnis des Abwägungsprozesses beim LRP Bonn entspricht der Position der Handwerkskammer. Fahrverbote sind in Bonn unverhältnismäßig. Sie werden im Luftreinhalteplan deshalb nicht weiterverfolgt.

Dr. Ortwin Weltrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln: "Wir sind der festen Überzeugung, dass Dieselfahrverbote keine verhältnismäßige Maßnahme darstellen. Unsere Handwerksunternehmen wären durch Fahrverbote in der Ausübung ihrer Tätigkeit massiv eingeschränkt. Über 80 Prozent der handwerklichen Lieferfahrzeuge sind leichte Diesel-Nutzfahr-zeuge. Sie können nicht durch Benziner ersetzt werden, weil es sie in diesem Fahrzeugsegment nicht gibt. Derzeit entsprechen nur ca. 17 Prozent der leichten Diesel-Nutzfahrzeuge im Handwerk der Schadstoffnorm Euro 6. Der Grund für die geringe Durchsetzung ist der Umstand, dass diese Fahrzeuge noch nicht lange am Markt verfügbar sind. Euro 6d-Temp Fahrzeuge, deren Abgase stark stickoxidgemindert sind, werden gerade erst frisch angeboten. Der weit überwiegende Teil des handwerklichen Fuhrparks wäre somit von Fahrverboten betroffen. Wir begrüßen es, dass die Bezirksregierung Köln die Betroffenheit des Handwerks im LRP Bonn explizit dargestellt und die Konsequenzen für das Handwerk bei der Abwägung von Fahrverboten mit berücksichtigt hat."

Die Handwerkskammer sieht angesichts der bisher erfolgten Verwaltungsgerichtsurteile dennoch die Gefahr von Fahrverboten nicht als vollkommen gebannt. "Wir wissen nicht, wie das Oberverwaltungsgericht Münster Ende Juli urteilt. Es ist wichtig, dass jetzt nicht nur ein Signal gesetzt wird, sondern Weichen gestellt werden. Die Maßnahmen aus dem Masterplan (Sofortprogramm "Saubere Luft 2017 - 2020") und Modellstadt Bonn ("Lead City") müssen nun schnell umgesetzt werden. Vor allem müssen Maßnahmen zur Verkehrsverstetigung ergriffen werden. "Grüne Wellen" müssen geschaltet, Parksuchverkehr durch Parkleitsysteme vermieden und Verkehrsbehinderungen durch Baustellen mittels einer optimierten Baustellenkoordinierung minimiert werden", fordert Weltrich.

Die Handwerkskammer erwartet von der Bundesregierung vor dem Hintergrund mehrerer anstehender Oberverwaltungsgerichtsurteile (Aachen, Köln, Bonn) dringend die Überarbeitung des Förderprogramms für die Nachrüstung von mit Dieselmotor angetriebenen gewerblichen leichten und schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen. "Das Antragsverfahren muss vereinfacht, das Nachweisverfahren entfrachtet und die Förderquote angehoben werden, damit unsere Betriebe die Anträge stellen können. Es fehlt allerdings auch noch eine Lösung für die Kleintransporter, die von der Förderrichtlinie zur Nachrüstung von Handwerkerfahrzeugen bisher noch gar nicht erfasst werden", moniert Weltrich.