Sind Sie Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister oder haben einen vergleichbaren Abschluss? Planen Sie Ihre erste Existenzgründung, Betriebsübernahme oder Beteiligung?Meistergründungsprämie NRW 2025 - Vorübergehender Antrags- und Bewilligungsstopp
Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Mittel für die Gewährung einer Meistergründungsprämie verbraucht. Eine Beantragung der Meistergründungsprämie ist daher vorübergehend leider nicht möglich. Anträge können voraussichtlich ab dem 01.10.2025 wieder gestellt werden.
Sie sind Meisterin oder Meister (oder haben einen vergleichbaren Abschluss) und wollen Ihren Traum von der unternehmerischen Freiheit im Handwerk jetzt angehen? Dann ist die Meistergründungsprämie NRW genau das Richtige für Sie.
Die Förderung beträgt ab 2025 volle 11.500 Euro und kann sich bei Übernahme eines Betriebes und/oder Gründung durch Frauen in frauenatypischen Handwerksberufen noch erhöhen. Dabei handelt es sich um einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss für die Existenzgründung. Die Gewährung der Prämie setzt u.a. voraus, dass Sie sich bezüglich Ihrer Gründung von uns kostenfrei beraten lassen und mindestens einen Vollzeitarbeits- bzw. Ausbildungsplatz neu schaffen oder einen bestehenden sichern.
So wird Gründen einfacher und finanziell attraktiver. WICHTIG: Sprechen Sie uns bitte frühzeitig, d.h. unbedingt vor Gründung bzw. Übernahme, an. Erst Beratung, dann Antrag und Bewilligung, dann Gründung - bei falscher Reihenfolge geht der Anspruch verloren.
Das Team der kaufmännischen Unternehmensberatung freut sich auf Ihre Anfrage. Wir unterstützten Sie gerne!
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