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Mindestausbildungsvergütung steigt 2026

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Sätze der Mindestausbildungsvergütung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) für das Jahr 2026 entsprechend dem gesetzlichen Anpassungsmechanismus berechnet. Die Veröffentlichung der neuen Sätze durch das zuständige Bundesministerium ist am 10. Oktober im Bundesgesetzblatt erfolgt. Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen nach BBiG oder Handwerksordnung, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen, steigt die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr um knapp 6,2 Prozent. Damit gelten folgende monatliche Mindestvergütungen:

• 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr

• 854 Euro im zweiten Ausbildungsjahr

• 977 Euro im dritten Ausbildungsjahr

• 1014 Euro im vierten Ausbildungsjahr

Der weitaus größte Teil der Auszubildenden erhält allerdings deutlich mehr als die Mindestausbildungsvergütung (MiAV).

In den meisten Branchen, in denen ausgebildet wird, gibt es Tarifverträge, die eine Vergütung oberhalb der gesetzlichen Mindestvergütung vorsehen.

 Auf der Homepage der Handwerkskammer Köln finden Sie bei Berufe A-Z im Download unter Daten + Fakten stets die aktuelle Vergütung für Ihr Gewerk.



Ansprechpartner

Abt. Ausbildungsberatung

Telefon: 0221 2022-155

Mail: ausbildungsberatung@hwk-koeln.de