Missverständnisse mit Gebühreneinzug durch die GEMA

Seit Anfang des Jahres gibt es Missverständnisse im Zusammenhang mit dem Gebühreneinzug durch die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- u. mechanische Vervielfältigungsrechte).

Seit dem 01.01.2015 zieht die GEMA zusätzlich die Gebühren für die Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von privaten Medienunternehmen wie z.B. RTL, ProSieben, N24 etc. ein. Die originär für diese Rechte zuständige Verwertungsgesellschaft „VG Media“ hat der GEMA das Mandat zum entsprechenden Gebühreneinzug (Inkasso) erteilt. Über dieses neue Inkassomandat informiert die GEMA die bei ihr gelisteten Lizenznehmer, also die Unternehmer, die lizensierte Musik öffentlich nutzen, indem sie Musik z. B. in Verkaufs-/Geschäftsräumen über Radioempfangsgeräte abspielen oder in Telefonwarteschleifen verwenden. Alles soweit in Ordnung.

Die Informationsschreiben der GEMA sind allerdings so abgefasst, dass bei den Empfängern der Eindruck entstehen kann, die Vergütung für die Nutzung privater Medienunternehmen als Zuschlag in Höhe von 15 % für Radio- und von 25% für Fernsehwiedergaben auf bestehende GEMA Tarife auf jeden Fall zu schulden. Denn die Schreiben der GEMA enthalten keine Informationen darüber, dass diese Zuschläge nur dann anfallen, wenn die von der VG Media vertretenen privaten Sender auch tatsächlich in Anspruch genommen werden und machen insoweit nicht deutlich, dass für einen Betrieb, der nur öffentlich-rechtliche Sender abspielt, hingegen keine zusätzlichen Gebühren anfallen.

Hintergrund für diese missverständlichen Schreiben der GEMA ist die dort vorherrschende pauschale Ansicht, alle Musiknutzer würden auch private Sender abspielen, so dass die zusätzliche Gebühr für die VG Media anfalle, die nunmehr von der GEMA eingetrieben wird.

Alle Betriebe, die keine privaten Sender abspielen, sollten dies mithin spätestens der GEMA im Rahmen der nächsten Vertragsanpassung mitteilen, da andernfalls die angekündigten zusätzlichen Gebühren automatisch erhoben werden.

RAin S. Schönewald, 13.05.2015



Tom Zygmann / zygtografie

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