Müssen alle Beschäftigten bei der Lohnerhöhung gleichbehandelt werden?

Grundsätzlich nicht.

Eine Lohnerhöhung kann der Arbeitgeber sowohl persönlich und individuell als auch allgemein vornehmen - dies obliegt seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit.

Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt im Arbeitsrecht und hier insbesondere für den Bereich der Löhne und Gehälter nämlich nicht uneingeschränkt.

Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter unterschiedlich behandeln -jedenfalls solange er hierfür einen sachlichen Grund vorweisen kann und damit nicht gegen das Willkürverbot verstößt.

An einem sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung der Mitarbeiter fehlt es jedoch dann, wenn der Arbeitgeber die Löhne allgemein, beispielsweise um einen festen Satz wie die Preissteigerung, anhebt und einzelne Mitarbeiter aus Gründen von Leistungsschwächen ausnimmt. Denn dabei geht es bei Lohnerhöhung durch betriebliche Einheitsregelung gerade nicht.

 

05.09.2013, RAin S. Schönewald