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Seit langem fordert die Handwerkskammer zu Köln ein praktikables Nachrüstprogramm für Dieselnutzfahrzeuge und Diesel-PKW, die zur Erbringung handwerklicher Dienstleistungen erforderlich sind. Nun hat die Bundesregierung eine entsprechende Förderrichtlinie veröffentlicht. Doch die Handwerkskammer sieht bei Antragstellung und Förderquote erheblichen Nachbesserungsbedarf.Nachrüstprogramm für Diesel-Nutzfahrzeuge zu kompliziert

Seit längerem fordert die Handwerkskammer zu Köln ein praktikables Nachrüstprogramm für die Dieselnutzfahrzeuge und für die zur Erbringung der handwerklichen Dienstleistungen erforderlichen Diesel-PKW. Jetzt ist die Förderrichtlinie für die Nachrüstung leichter Dieselnutzfahrzeuge des Handwerks mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 bis 3,5 t (Euro 3, 4, 5 und 6) und eine weitere Förderrichtlinie für die Nachrüstung schwerer Dieselnutzfahrzeuge des Handwerks mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,5 t (Euro I, II, III, IV, V und EEV) seitens der Bundesregierung veröffentlicht worden. Damit ist neben den Fördervoraussetzungen und Förderquoten auch die Form der Antragsstellung gleich mit vorgegeben worden. Die Handwerkskammer zu Köln sieht hier überall erheblichen Nachbesserungsbedarf.

"Das Antragsverfahren ist viel zu kompliziert und die Förderquoten von 40 bis 60 Prozent sind völlig unzureichend. Außerdem sind die Fördervoraussetzungen nicht zweckgerecht sowie die geforderten Verwendungsnachweise nicht angemessen", moniert Dr. Ortwin Weltrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln. "Wir erwarten von der Bundesregierung ein Nachrüstprogramm, bei dem keine Nachrüstkosten bei unseren Betrieben verbleiben. Es genügt schon, dass unsere Betriebe für die Montagezeit auf ihr Fahrzeug verzichten müssen und für die administrative Abwicklung Zeit opfern müssen. Die Automobilindustrie ist in der Verantwortung und muss zur Finanzierung der Nachrüstung mit herangezogen werden. Es kann nicht sein, dass die Handwerksbetriebe für die Fehler der Autoindustrie zahlen müssen. Wir brauchen ein Förderprogramm mit einer Förderquote von mindestens 80 Prozent und der Rest der Nachrüstkosten muss von den Automobilbauern übernommen werden", legt Weltrich nach.

Der Bund habe sich nicht einmal die Mühe gemacht, zweckspezifische Antragsformulare zu entwickeln. Fragestellungen, die mit dem eigentlichen Förderzweck nichts zu tun hätten, seien dort ebenso zu finden wie ein vorgeschriebenes aufwendiges Ausschreibungsverfahren. "Unsere Betriebe sind mit administrativen Verfahren schon genug belastet, wenn dann noch Antragsformulare ausgefüllt werden müssen, die nicht einmal auf den Förderzweck zugeschnitten sind, ist das einfach eine Zumutung. Eine Ausschreibung durchzuführen für die Nachrüstung mit SCR-Filtersystemen und einem Maximalförderbetrag von 3.800 Euro ist zudem völlig unverhältnismäßig", unterstreicht Weltrich.

Die Handwerkskammer sieht allerdings noch weitere Pferdefüße in den Förderrichtlinien. "Die Führung eines Fahrtenbuches, um den Nachweis zu erbringen, dass mehr als 50 Prozent der Fahrtstrecke des nachgerüsteten Fahrzeugs innerhalb einer Kommune mit Fahrverboten zurückgelegt wurden, ist Bürokratismus. Wer die Bürden auf sich nimmt, sein Fahrzeug nachrüsten zu lassen, möglichen Mehrverbrauch in Kauf nimmt und sich verpflichtet, das Fahrzeug zwei Jahre lang nicht zu veräußern, der muss ja nicht noch ein Fahrtenbuch führen, um nachzuweisen, dass er mit dem Fahrzeug mehr als 50 Prozent in einer von einem Dieselfahrverbot betroffenen Kommune oder einem angrenzenden Landkreis unterwegs war. Auch die weitere Fördervoraussetzung mit dem Nachweis ist, dass mindestens 25 Prozent der Aufträge bzw. der Auftragssumme in einer Kommune mit Dieselfahrtverbot anfallen, überzeugt nicht. Das ist zu hoch angesetzt und ebenfalls zu bürokratisch. Das ist alles mit heißer Nadel gestrickt. Dass jetzt schon Förderanträge gestellt werden sollen, also zu einem Zeitpunkt, indem es nicht einmal zertifizierte Nachrüstsysteme am Markt gibt und die Nachrüstkosten nicht bekannt sind, ist einfach nicht durchdacht", kritisiert Weltrich. Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat sich in der Sache bereits kritisch geäußert.

Die Handwerkskammer wird ihre Mitgliedsunternehmen über die weiteren Entwicklungen informieren und bei der Antragstellung Hilfestellung geben, sobald es zweckgemäße Förderrichtlinien und ein einfaches Antragsverfahren gibt.